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Steuerermäßigung Teil III


Von Roland Franz & Partner, Steuerberater

Handwerkerleistungen, Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Haushaltsnahe Dienstleistungen

Handwerkerleistungen, Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Haushaltsnahe DienstleistungenEssen - Steuerberater Roland Franz, geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft ...
Thumb Essen - Steuerberater Roland Franz, geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, geht noch einmal ausführlich auf das Thema "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse" ein und erläutert es wie folgt: "Der die haushaltsnahen Tätigkeiten in Anspruch nehmende Steuerpflichtige rückt bei der Einstellung eines geringfügig Beschäftigten sowie bei der Einstellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in die Stellung eines Arbeitgebers mit allen damit verbundenen Verpflichtungen."

Bei der Tätigkeit muss ein enger Bezug zum Haushalt bestehen. Zu den Tätigkeiten gehören z.B.:

-die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt und
-die Reinigung der Wohnung.

"Je nachdem, welche Art der haushaltsnahen Tätigkeit in Anspruch genommen wird, unterscheidet sich die steuerliche Förderung", gibt Steuerberater Roland Franz allerdings zu bedenken.

Bei geringfügigen Beschäftigungen werden 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 510 Euro pro Jahr mittels eines separaten Höchstbetrages gefördert. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen fließen die Aufwendungen in den für sämtliche haushaltsnahen Dienstleistungen geltenden einheitlichen Höchstbetrag ein. Dieser beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
59ff34df7a11f868e2853e9b9ff731eeba90f56e
http://www.franz-partner.de


Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
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http://www.publicity-experte.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Bettina M. Rau-Franz (Tel.: 0201-81095-0), verantwortlich.

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