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INN-ovativ auf Reform des BKrFQG bereits vorbereitet


Von Markus Sigmund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Seit dem Jahr 2009 ist das Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr zur regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet. Die Grundlage dafür bildet derzeit das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Dieses soll jetzt reformiert werden. Als ein wesentlicher Bestandteil ist vorgesehen, dass künftig von den vorgeschriebenen 35 Stunden Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 12 Stunden digital absolviert werden können. Die INN-ovativ GmbH & Co. KG, Anbieter der E-Learning-Plattform SPEDIFORT, ist darauf bereits vorbereitet und hat ihr Angebot entsprechend angepasst.

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"Die geplante Reform des BKrFQG ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer stärkeren Digitalisierung bei der Aus- und Weiterbildung. Sie gibt Transport- und Logistikunternehmen erstmals auch in Deutschland eine Wahlmöglichkeit bei den gesetzlich vorgeschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen", erklärt Andreas Rinnhofer, Geschäftsführer der INN-ovativ GmbH & Co. KG. In anderen europäischen Ländern besteht bereits die Möglichkeit, einen Teil der Weiterbildungseinheiten digital zu absolvieren. In Österreich sieht dies zum Beispiel die im Jahr 2021 in Kraft getretene Novelle der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer (GWB) vor. Die INN-ovativ GmbH & Co. KG, die ihren Sitz in Kiefersfelden im Inntal hat, hatte die Neuregelung im Nachbarland bereits zum Anlass genommen, um ihr Angebot entsprechend anzupassen.

 

In Zusammenarbeit mit einer Fahrschule wurden die geforderten Inhalte in Einheiten zusammengefasst und für die Vermittlung durch E-Learning-Programme aufbereitet. Die einzelnen Module behandeln unter anderem Sozialvorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten, wirtschaftliches Fahren, Ladungssicherung, Fahrzeug- und Sicherheitstechnik sowie Gesundheit am Arbeitsplatz. Busfahrer werden zusätzlich im Umgang mit schwierigen oder gelangweilten Fahrgästen psychologisch geschult. Das lange diskutierte Thema der Nutzeridentifizierung hat INN-ovativ mit einer Zwei-Faktor-Identifizierung gelöst, wie sie die Europäische Union seit dem Jahr 2019 für Zahlungsverkehre vorschreibt. Dabei erfolgt die Anmeldung für einen Kurs zunächst mit Benutzername und Passwort. Anschließend wird die Identifizierung noch einmal mit Codes und Kennwörtern vorgenommen, welche an eine App auf dem jeweiligen Mobiltelefon übermittelt werden.

 

Mit der geplanten Reform des BKrFQG kommt der Gesetzgeber auch einer Forderung zahlreicher Branchenverbände nach. Anfang dieses Jahres hatten der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik, der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. sowie der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) e. V. angesichts des gravierende Fahrpersonalengpasses ein gemeinsamen Positionspapier veröffentlicht. Darin mahnten sie unter anderem eine stärkere Digitalisierung bei der Aus- und Weiterbildung durch die Inanspruchnahme von E-Learning-Programmen an. Für INN-ovativ-Geschäftsführer Rinnhofer steht außer Frage, dass sich das digitale Lernen nach und nach einen festen Platz bei der Wissensvermittlung in Transport- und Logistikunternehmen erobern wird: "Anfangs besteht oft noch eine Skepsis, was den mit der Umstellung verbundenen Aufwand angeht. Ist ein E-Learning-System aber erst einmal implementiert, zeigt die Erfahrung, dass es mit der Zeit für immer mehr Lerninhalte in Anspruch genommen wird", sagt er.

 

Weitere Informationen zur INN-ovativ GmbH & Co. KG unter: www.inn-ovativ.com

 

Weitere Informationen zu SPEDIFORT unter: www.spedifort.com

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Markus Sigmund (Tel.: 0331-81707435), verantwortlich.

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