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sicoon Wirtschaftsauskünfte gibt Tipps zur Vorbeugung gegen Mietnomaden


Von sicoon Wirtschaftsauskünfte

Thumb Was tun gegen Mietnomaden? Als Mietnomaden werden in jüngerer Zeit Personen bezeichnet, die von einer Mietwohnung in die nächste ziehen, mit dem Vorsatz, keine Miete zu zahlen. In vielen Fällen werden die Wohnungen in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen, so dass der bereits stark geschädigte Vermieter nicht nur auf den immensen Mietausfällen sitzen bleibt, sondern oftmals die Wohneinheit von Müll befreien, sowie erst einmal eine Grundrenovierung vornehmen muss, um überhaupt wieder Miete bei neuen Mietern erheben zu können. Räumungsverfahren teuer und langwierig Die Mietnomaden wissen selbst ganz genau, dass ein eventuelles Mahnverfahren oder eine Räumungsklage den Vermieter erst einmal etliche hundert wenn nicht gar tausende Euro kostet, bevor ein entsprechendes Urteil erwirkt werden kann. Dieses Verfahren dauert jedoch Monate und in vielen Fällen sogar Jahre, da Mietnomaden oftmals Mängel geltend machen als Begründung der Nichtzahlung. Vermietern droht der finanzielle Ruin Zu den Kosten für langwierige Räumungsklagen kommen häufig noch Renovierungskosten, denn manche Mietnomaden hinterlassen ihre vorübergehende Bleibe nicht gerade besenrein. Für viele Wohnungs- oder Hausbesitzer, die ihr Eigentum über Kredite finanzieren, droht der finanzielle Ruin. Vorbeugemethoden gegen Mietnomaden sicoon Wirtschaftsauskünfte empfiehlt jedem Vermieter, künftige Mieter auf deren Zahlungsfähigkeit hin zu überprüfen, durch eine Bonitätsauskunft. Diese kann bereits in wenigen Minuten online Klarheit über das bisherige Zahlungsverhalten des neuen Mieters bringen, da harte Negativmerkmale oder weitere Schuldnereinträge ersichtlich werden. Auf der Internetseite www.wirtschaftsauskuenfte.de ist dies ohne Mitgliedschaft möglich. Hinzu kommt noch, dass einige Mietnomaden oder Mieter ihre Identität verschleiern, beispielsweise mit gefälschten Selbstauskünften und gefälschten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen. Unser Tipp: Lassen Sie sich von jedem Mieter seinen Ausweis zeigen.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Rupert M. Blessing, verantwortlich.

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