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Air Berlin signiert Rechnungen gesetzkonform mit Secardeo pdfGate Signer 2.0


Von Secardeo GmbH

Bei der Online-Buchung kann der Kunde eine PDF-Rechnung mit qualifizierter elektronischer Signatur wählen

Ismaning, 20. Februar 2008 – Die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG setzt die Software pdfgate Signer 2.0 für die automatisierte serverseitige Erstellung von PDF-Rechnungen mit qualifizierter elektronischer Signatur ein. Bei der Online-Buchung erhält der Kunde auf Wunsch eine PDF-Rechnung, welche gemäß § 14 Absatz 3 UStG für den Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Thumb Die Air Berlin Gruppe, zu der auch die Fluggesellschaften dba und LTU gehören, bedient internationale Metropolen und Feriendestinationen sowie Flüge innerhalb Deutschlands. Das attraktive Preis-Leistungsverhältnis ist für Geschäftsreisende und Privatreisende gleichermaßen interessant. Entsprechend hoch ist dadurch auch die Menge der zu versendenden Rechnungen, welche gesetzkonform signiert sein müssen. Mit dem pdfGate Signer ergibt sich hier ein erhebliches Einsparungspotenzial, weil auf Rechnungen in Papierform verzichtet werden kann. „Nach unkomplizierter Integration in die bestehende Serverstruktur befindet sich der pdfGate Signer seit März 2007 im Livebetrieb. Durch die hohe Zuverlässigkeit und den geringen Wartungsaufwand passt sich die Software optimal in den Buchungsprozess ein. Die Umstellung auf die Version 2.0 Ende 2007 wurde professionell durch das Secardeo Team begleitet.“ sagt Marcel Schulze, IT-Projektleiter bei Air Berlin. Die zuverlässige Anzeige des signierten Inhalts, die Eignung als Archivformat, sowie die Möglichkeit der Verifikation der eingebetteten PDF-Signatur mit dem weit verbreiteten und kostenlosen Adobe Reader steigern die Akzeptanz beim Endnutzer. Ein Upgrade auf die Version 2 des pdfGate Signer ist erforderlich gewesen, weil Signaturkarten mit 1024 bit Schlüssellänge zum 31.12.2007 ihre Gültigkeit verloren haben. Version 2 der bewährten Signatursoftware der Secardeo GmbH unterstützt jetzt auch Signaturkarten mit 2048 bit langen Schlüsseln. Die neue Schlüssellänge erfüllt die Vorgaben des "Algorithmen-Katalogs" der Bundesnetzagentur, welcher auf Empfehlungen des BSI basiert und regelmäßig überarbeitet bzw. neu definiert wird.


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