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Werbeartikel unter Argusaugen des Zolls


Von Giffits - creative present

MP3-Funktion lizenzpflichtig

MP3- und MP4-Player, Digitalkameras, Handys und Navigationsgeräte sind kaum mehr wegzudenken in unserer mobilen Gesellschaft. Allerdings unterliegt die Einfuhr patentrechtlichen Zollbestimmungen. Die Folgen bekamen unlängst Aussteller auf der CeBIT zu spüren. Zollfahnder und Polizei beschlagnahmten Ausstellungsartikel, die keine Sisvel-Lizenz vorwiesen.
Thumb Vor allem chinesische Firmen haben sich darauf spezialisiert, technische Produkte preiswert herzustellen. Sisvel hat Probleme, Patentrechtsverletzungen in Asien zu ahnden. Entsprechend sind Razzien auf Hightech-Messen wie der CeBIT und der IFA keine Ausnahmen. Polizisten durchsuchen Stände und beschlagnahmen Geräte, die die Lizenzbedingungen nicht erfüllen. Auch Werbeartikel unterliegen den strikten Zollbestimmungen zum MP3-Algorithmus. Wer also Werbemaßnahmen plant, sollte tunlichst an die Sisvel-Lizenz denken. Sonst beschlagnahmt der Zoll die Ware frei nach dem Motto: keine Lizenz, kein Import – völlig unabhängig von der Liefermenge. Und die Promotion-Aktion fällt aus. Sisvel kassiert ständig mit bei der Veräußerung der MP3-Technologie. Gegen Gebühr lizensiert das italienische Unternehmen Sisvel verwalterisch das Patent, das sich France Télécom, Télédiffusion de France, Philips Electronics und das Institut für Rundfunktechnik (IRT) teilen. Diese Firmen pochen darauf, dass die von ihnen entwickelte Technologie in jedem MP3-fähigen Artikel enthalten ist. Auch Alcatel-Lucent beansprucht für sich, Patente zur MP3-Technologie erworben zu haben. Ganz einfach mit dem Kauf der amerikanischen Firma Bell Laboratories. In den Achtzigern hatte Bell Labs Technologien zur Datenkomprimierung geschaffen, die zu den späteren MP3-Entwicklungen des Fraunhofer Instituts führten. Philips hält dagegen: Auf MPEG-1 Audio Layer 2 habe Philips seit 1993 das Patent. Dies sei grundlegend für die nachfolgende MP3-Entwicklung. Das Audiocodierverfahren MP3 vom Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen (IIS) habe mit diesem Patent nichts zu tun. „Gerade MP3- und MP4-Player sind als Werbeartikel beliebt“, hebt Werbeartikel-Spezialist Marcus Schulz hervor. Sie bieten sich als Prämien oder als Werbegeschenke zur Kundenbindung an. Das Logo ziert nicht nur äußerlich den technischen Artikel. „Auch als Soundlogo lässt sich die Corporate Identity mit einem digitalen Werbeartikel vermitteln“, weiß der Geschäftsführer der Hamburger Werbeartikel-Agentur Giffits. Der integrierte Chip speichert Daten sowohl unlöschbar als auch löschbar. Der geschützte Bereich (read only) bietet sich an für Werbedateien, die langfristig auf die Zielgruppe wirken sollen. Bei Bedarf leuchtet das hochgeladene individuelle Firmen-Logo auf und ein Slogan erscheint in prägnanten Lettern. Die Akzeptanz für diese Form der Werbeansprache ist hoch. Dies macht die digitalen Werbeträger um einiges effektiver und wirksamer als Print- oder TV-Werbung, die von genervten Konsumenten gerne überschlagen oder weggezappt wird. Giffits hat die Lizenz von Sisvel und von deren US-Tochtergesellschaft Audio MPEG für die MP3- und MPEG2-Audio-Kompressions-Patente erworben. Damit gehört Giffits zu den wenigen Werbeartikel-Unternehmen, die legal importieren können. „Gemäß unserem Vertrag sind wir berechtigt, Produkte zu verkaufen, in denen die patentierte MP3- und MPEG2-Audio-Kompressionstechnologie verwendet wird. So passieren unsere Werbeartikel MP3- und MP4-Player sowie die Digitalkameras und digitalen Bilderrahmen problemlos den Zoll“, betont Schulz. Als ein führender Importeur von USB-Sticks und MP3-Playern auf dem europäischen Werbeartikelmarkt hat Giffits – creative present viele Modelle auf Lager. Allesamt sind mit CE- und RoHS-Zertifikat ausgestattet. Und da in der Werbung Zeit eine wichtige Rolle spielt, sind individuelle Lösungen bequem online unter http://www.giffits.de/werbegeschenke-k3-promo-664637916/mp3player-mp4player.htm kalkulierbar.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Susanne Böttger, verantwortlich.

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