Betriebsrat on Tour
Von bwr-media
Urteil wider den Seminartourismus
Bonn ― Arbeitgeber müssen die Kosten für Betriebsratsschulungen nur dann übernehmen, wenn die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten im Betrieb und Betriebsrat konkret benötigt werden, damit Betriebsratsmitglieder ihre gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können. Dies berichtet das Unternehmer-Internetportal www.bwr-media.de unter Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Akentzeichen 10 TaBV 53/07). Andernfalls sei er zur Kostenübernahme nicht verpflichtet.
Rhetorikseminare für Betriebsräte unnötig
In dem verhandelten Fall hatte ein Betriebsratsvorsitzender vom Arbeitgeber vergeblich die Zahlung der Kosten für eine viertägige Rhetorikschulung verlangt. Die Richter bestätigten die ablehnende Haltung des Arbeitgebers mit der Begründung: Seminare, die sich schwerpunktmäßig mit Kommunikations-, Rede- und Argumentationstechniken befassen, seien zwar nützliche, aber in der Regel nicht erforderliche Schulungsveranstaltungen im Sinne des Paragrafen 37, Absatz 6 des Betriebsverfassungsgesetzes.
Auch in anderen Fällen darf der Arbeitgeber den Rotstift zücken, berichtet das Unternehmer-Internetportal in seinem Informationsdienst ArbeitgeberRechte Betriebsrat aktuell. Sind zu vermittelnde Kenntnisse bei dem betreffenden Betriebsrat bereits vorhanden oder bereits durch eine vorherige Schulung erworben worden, müsse der Arbeitgeber die Seminarkosten nicht übernehmen. Das gleiche gelte, wenn die Schulung unverhältnismäßig lang ist zum Beispiel vier Wochen für ein Grundlagenseminar oder das Betriebsratsmitglied kurz vor dem Ende seiner Amtszeit steht und die Kenntnisse für die restliche Zeit nicht mehr benötigt.
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Danach ist der Arbeitgeber keineswegs verpflichtet, jeden Wunsch des Betriebsrats zu erfüllen und dafür zu zahlen. Er kann die Kosten der Arbeitnehmervertretung in bestimmten Fällen durchaus kürzen. Entscheidende Faktoren sind Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
BWRmed!a, 29.7.2008
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29.07.08
29. Jul 08
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Katharina Ehmer, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 252 Wörter, 2184 Zeichen. Artikel reklamieren
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