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Kompromiss zur Erbschaftsteuer ungenügend


Von FACT Treuhand GmbH

Entwurf benachteiligt Mittelstand – Hoher bürokratischer Aufwand

Thumb NÜRNBERG – Der von der Bundesregierung veröffentlichte Kompromiss zur Neuregelung der Erbschaftsteuer verfehlt nach Ansicht der Nürnberger Steuerberatung FACT TREUHAND GMBH die erwartete Vereinfachung des Steuersystems. Geschäftsführer Oliver Dümpelmann kritisiert nach Vorlage des bisherigen Entwurfs: "Gegenüber dem bislang bestehenden Referentenentwurf wurden weitere Komplikationen mit unterschiedlich belastenden steuerlichen Folgen für erbende Betriebsübernehmer eingeführt." Dabei geht es vor allem um die geforderte Aufrechterhaltung des bisherigen Betriebsumfanges, wenn ein Erbe einen Betrieb übernimmt. "In Zeiten, in denen selbst erfahrene Unternehmer Arbeitsplätze für die nächsten zehn Jahr nicht garantieren können, kann sich ein Firmenerbe in einer solchen Frage ebenfalls nicht für diesen Zeitraum festlegen." Viele Erben sehen sich durch den plötzlichen Tod des Firmeninhabers ohnehin mit der völlig neuen Rolle konfrontiert, Verantwortung für Betrieb und Mitarbeiter übernehmen zu müssen. Zudem ergibt sich aus dem Gesetzesentwurf nach Meinung der FACT TREUHAND eine Benachteiligung mittelständischer Betriebe gegenüber kapitalmarktorientierten Unternehmen. Oliver Dümpelmann geht davon aus, dass auch gegen die neue Regelung der Erbschaftsteuer zahlreiche Klagen bei den zuständigen Gerichten eingehen. "Es ist absehbar, dass das neue Erbschaftsteuergesetz sehr kompliziert, sehr streitanfällig und die Erhebung dieser Steuer sehr teuer sein wird." Für die angestrebte Beurteilung und Bewertung von selbstgenutztem Wohneigentum und weitergeführten Betrieben rechnet Dümpelmann mit einem "außerordentlich hohem bürokratischem Aufwand".


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