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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Steueridentifikationsnummer und Alterseinkünftegesetz


Von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Jeder Bundesbürger – vom Kleinkind bis zum Rentner – hat in den vergangenen Wochen seine Steueridentifikationsnummer erhalten. Diese soll in absehbarer Zeit die bisherigen Steuernummern im Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein, begrüßt die Einführung der 11-stelligen Nummer grundsätzlich, da sie die elektronische Datenverarbeitung vereinfacht und damit zum Bürokratieabbau beiträgt.
Thumb Auswirkungen für Rentner: Finanzamt wird über Rentenbezug automatisch informiert Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. weist aber auch darauf hin, dass die neue Identifikationsnummer insbesondere für Rentner Auswirkungen haben kann. Denn mithilfe der lebenslang gültigen Steuernummer wird das Finanzamt automatisch über Rentenbezüge informiert. Das könnte dazu führen, dass Ruheständler Steuernachzahlungen ins Haus stehen – auch wenn sie bisher überzeugt waren, keine Steuern mehr zahlen zu müssen. Hintergrund ist das Alterseinkünftegesetz, demzufolge seit Anfang 2005 ein größerer Teil der Rente versteuert werden muss. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Im Jahr 2005 wurden 50 Prozent der Renteneinkünfte steuerpflichtig. Seither wurde der Anteil jährlich um 2 Prozent erhöht. Wer also 2008 in Ruhestand ging, muss 56 Prozent seiner Rentenbezüge versteuern. Für viele ältere Menschen hat diese Neuregelung noch keine Auswirkung, da die Freibeträge so hoch sind, dass oftmals keine Steuern fällig werden. Für Alleinstehende liegt der Grundfreibetrag bei 7.664 Euro, für Ehepaare bei 15.328 Euro. Weil die Rentenbezugsmitteilungen nun automatisch an das Finanzamt übermittelt werden, kann der Fiskus nachrechnen, ob eine Steuerpflicht vorliegt oder nicht – und zwar rückwirkend bis 2005. Das kann vor allem jene treffen, die davon ausgingen, mit dem Rentenbezug nicht mehr steuerpflichtig zu sein, deren Einkünfte aber oberhalb der Grundfreibeträge liegen. Dazu zählen beispielsweise Ehepaare, bei denen ein Partner noch arbeitet, Senioren die mehrere Renten beziehen oder über zusätzliche Einkünfte aus Vermietungen verfügen. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät: Zu versteuerndes Einkommen berechnen lassen Damit es keine böse Überraschung gibt, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Rentnern, ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen zu lassen und gegebenenfalls eine Steuererklärung einzureichen. Darin können alle Steuersparmöglichkeiten genutzt werden, die auch für Arbeitnehmer gelten. So können zum Beispiel Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge, Medikamente und Kuren steuerlich geltend gemacht werden. Spenden können sich ebenfalls mildernd auf die Steuerschuld auswirken. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden. Pressetext zum Download Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen presse und dem Passwort presse einloggen. Kontakt: Gerald Ahlendorf Zuständig für die Pressearbeit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Südliche Ringstraße 5c 91126 Schwabach Tel: 09122 / 85688 E-Mail: g.ahlendorf@lohi.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Gerald Ahlendorf, verantwortlich.

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