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Auf dem richtigen Weg: Utimaco begrüßt die Vorschläge von Bundesdatenschützer Schaar


Von Utimaco

Utimaco sieht viele Gemeinsamkeiten mit der „Charta zum digitalen Datenschutz" des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar Oberursel, 21. November 2008 - Anlässlich des 3. Nationalen IT-Gipfel hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am gestrigen Donnerstag eine zehn Punkte umfassende „Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit" vorgestellt. In der Einleitung schreibt Schaar: „In einer durch Interaktivität geprägten Welt sind die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer, sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten." In Punkt 2 der Charta heißt es unter anderem: „Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet werden." Weiter geht es in Punkt 3: „Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur informationstechnischen Grundversorgung."
Thumb Utimaco unterstützt diese Forderungen. Denn die zahlreichen Datenskandale in diesem Jahr zeigen eines ganz deutlich: Das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt werden. Dazu gehört auch mehr Transparenz durch Informationspflicht bei Datenschutzpannen. Die Möglichkeit dazu bietet sich mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Um einen Datenmissbrauch wirksam zu verhindern, reicht allerdings die von der Bundesregierung geplante, ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher zur Datenweitergabe nicht aus. Im Falle eines Datenmissbrauchs müssen auch die Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden. „Die Voraussetzung: Sie müssen zum sachgemäßen Umgang mit sensiblen Daten verpflichtet werden - die technischen Möglichkeiten in Form zuverlässiger Verschlüsselungstechnologien sind schon lange vorhanden", erläutert Markus Bernhammer, Executive Vice President Central and Eastern Europe der Utimaco Safeware AG in Oberursel. In Anlehnung an Gesetze des US-Bundesstaates Kalifornien lauten die wichtigsten Forderungen von Utimaco: 1. Informationspflicht für Unternehmen und Organisationen: Wenn die Daten nicht verschlüsselt waren, haben Unternehmen und Organisationen die Pflicht, Datenverluste den Betroffenen und der Öffentlichkeit sofort mitzuteilen. 2. Stärkung der Verbraucherrechte: Betroffene sollen Schadensersatzansprüche leichter geltend machen können. 3. Umkehr der Beweislast: Bei Datenverlusten haben Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass sie mit Kundendaten sorgsam umgehen. 4. Protokollierungspflicht: Unternehmen müssen protokollieren, welcher Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt auf Kundendaten zugreift. Diese Presseinformation ist unter www.pr-com.de abrufbar. Utimaco Safeware AG - The Data Security Company. Mit ihrer 25-jährigen Firmengeschichte gehört Utimaco zu den führenden globalen Herstellern von Datensicherheitslösungen. Die Data Security Company ermöglicht mittelständischen und großen Organisationen, ihre elektronischen Werte vor beabsichtigten oder unbeabsichtigten Datenverlusten zu schützen und geltenden Datenschutzbestimmungen zu genügen. Utimacos komplette Lösungspalette bietet einen umfassenden 360-Grad-Schutz an. SafeGuard-Lösungen schützen und verwalten Daten beim Speichern (data at rest), beim Übertragen (data in motion) und beim Bearbeiten (data in use). Mit einem weltweiten zertifizierten Partnernetz und Niederlassungen unterstützt Utimaco ihre Kunden direkt vor Ort. Die Utimaco Safeware AG mit Hauptsitz in Oberursel bei Frankfurt ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN DE0007572406). Weitere Informationen finden Sie unter: www.utimaco.de Über SafeGuard Enterprise SafeGuard Enterprise 5.3 beinhaltet das bestehende SafeGuard Management Center-Modul, die SafeGuard-Module Device Encryption, Data Exchange und Partner Connect sowie das Modul SafeGuard Configuration Protection. Weitere Module, die die Datensicherheitssuite von Utimaco abrunden, folgen in den kommenden Produktversionen: SafeGuard File&Folder Encryption sichert zum einen Informationen, die Arbeitsgruppen austauschen, darüber hinaus lassen sich damit sowohl lokale Festplatten und Netzwerk-Sever auf File- und Directory-Level verschlüsseln sowie individuelle Zugriffsrechte vergeben. Weitere Informationen über Utimaco und SafeGuard Enterprise sowie passendes Bildmaterial stehen bereit unter: http://www.utimaco.de/sgn und http://www.utimaco.de/picture-pool. Utimaco Safeware AG Monika Nordmann Marketing Manager CEE Tel. +49 (0) 6171 88 - 14 32 monika.nordmann@utimaco.de PR-COM GmbH Heike Schubert Account Manager Tel. +49-89-59997-801 heike.schubert@pr-com.de

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Ulrich Schopf, verantwortlich.

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