Das Informationsportal www.Schnelle-online.info bietet Informationen rund um Schulferien und Feiertage in Deutschland, welche beide maßgeblich bestimmen, wann wo LKW-Fahrverbote ausgesprochen werden.
Sowohl für den privaten Bereich als auch für den Beruf werden nützliche Informationen übersichtlich dargestellt. Dies beinhaltet für die Urlaubsplanung Übersichten und Kalender, wann welches Bundesland Schulferien hat oder welche regionalen Unterschiede es bei den Feiertagen gibt. Für den Beruf stehen Online-Tools zur Berechnung der Anzahl der Arbeitstage zur Verfügung. Beide Bereiche werden stetig ausgebaut. Neuste Ergänzung für die berufliche Nutzung sind Informationen und Jahreskalender für das LKW-Fahrverbot in Deutschland.
Nur auf den ersten Blick sind LKW-Fahrverbote in Deutschland klar und einfach geregelt. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Regelungen zum LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland sehr kompliziert ist. Dies zeigt sich schon darin, dass das Verbot einerseits nicht nur für LKWs gilt und andererseits auch nicht für alle LKWs gilt. Komplizierte Regelungen und Ausnahmen verunsichern, wer überhaupt vom LKW-Fahrverbot betroffen ist. Auch gilt das LKW-Fahrverbot nicht nur an Sonn- und Feiertagen, sondern teilweise auch samstags auf bestimmten Autobahnen bzw. Autobahnabschnitten. Abgesehen vom Tag der Deutschen Einheit sind Feiertage in Deutschland Ländersache. Entsprechend gelten auch die LKW-Fahrverbote für Feiertage nur in den Bundesländern, in denen der Tag ein offizieller, gesetzlicher Feiertag ist. Auch hier keine Regel ohne Ausnahmen. Beispielsweise ist in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt Heilige Drei Könige ein gesetzlicher Feiertag. Dieser gilt jedoch nicht für das LKW-Fahrverbot - ebenso wenig wie der Buß- und Bettag in Sachsen.
Auf www.Schnelle-online.info wird übersichtlich aufgeschlüsselt und in Kalendern angezeigt, wann wo das LKW-Fahrverbot in Deutschland Anwendung findet. Viele zusätzliche Informationen helfen, sich durch die komplizierten Regelungen zurechtzufinden.
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28.11.2008
28. Nov 2008
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Holger Schulz, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 266 Wörter, 2099 Zeichen. Artikel reklamieren
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