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Verpackungsabfall: Branchenlösungen graben haushaltsnaher Entsorgung das Wasser ab


Von medienbüro.sohn

Dumpingpreise fördern unseriöse Praktiken beim Plastikrecycling

Thumb Von Gunnar Sohn Berlin/Bonn - Die Verpackungsverordnung in der neuen Fassung ist seit dem 1. Januar in Kraft. Die Novellierung sollte einen fairen Wettbewerb für das Recycling von Verpackungsmüll sicherstellen und die haushaltsnahe Abfallsammlung stabilisieren. Der Verordnungsgeber lässt allerdings auch so genannte „Branchenlösungen" zu, die keinen flächendeckenden Abholservice für Verpackungsabfall bieten müssen. „Inzwischen befürchten Marktbeobachter jedoch Missbrauch und Wettbewerbsverzerrungen. Insgesamt sollen nach Medienberichten den Bundesländern bislang etwas über 100 Branchenlösungen von rund 30 Unternehmen angezeigt worden sein", berichtet der Nachrichtendienst europaticker http://www.umweltruf.de. Einige Unternehmen würden ihre Werbeaussendungen inzwischen mit Attributen wie „TÜV geprüft" oder „DEKRA bestätigt Branchenlösung" schmücken , was jedoch vom NRW-Umweltministerium bemängelt wird. Die Vorgaben der Verpackungsverordnung seien durch die DEKRA innerhalb der Beratung des Kölner Systemanbieters VfW GmbH möglicherweise recht unkonventionell ausgelegt worden. Branchenlösungen erfassen an so genannten vergleichbaren Anfallstellen wie Hotels, Sportstätten, Krankenhäusern und Kraftfahrzeugbetrieben den Verpackungsmüll. Das ist preisgünstiger als die Finanzierung einer flächendeckenden haushaltsnahen Sammlung und vergleichbar mit den früheren Selbstentsorgern. Kritiker befürchten, dass die novellierte Verpackungsverordnung mit den Branchenlösungen einen Anreiz schaffe, möglichst viele Mengen in Branchenlösungen einzubeziehen, was letztlich zu einem Zusammenbruch der haushaltsnahen Sammlung über die „Gelben Säcke" zur Folge haben könnte. Sieben der neun zugelassenen Systemanbietern haben sich deshalb sozusagen eine Selbstverpflichtung auferlegt und die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) http://www.gvm-wiesbaden.de beauftragt, zwölf Branchen zu definieren, in denen Branchenlösungen möglich sein könnten. Die GVM ist seit vielen Jahren für das Bundesumweltministerium tätig. Im Wesentlichen ging es dabei um die Aufteilung der Quoten, die für Branchenlösungen in Frage kommen und die Mengen, die weiterhin über die haushaltsnahe Entsorgung behandelt werden müssen. Das Ergebnis der GVM-Studie wurde Ende November 2008 den Verantwortlichen in den Ministerien präsentiert und wird von diesen akzeptiert. Die GVM-Daten werden jährlich durch eine Arbeitsgruppe aktualisiert, der auch Vertreter der Landesministerien angehören. „Eine gesetzeskonforme Prüfung der Anmeldungen", so die Pressestelle eines Umweltministeriums gegenüber europaticker, „sei dort gar nicht zu schaffen". Man würde sich auf das konzentrieren, was auf dem Papier stehe. Allerdings gebe es ein hohes Risiko, sich auf Branchenlösungen einzulassen, die sich als nicht gesetzeskonform erweisen. Bei den neun bundesweit zugelassenen dualen Systembetreibern, die über eine so genannte „Gemeinsame Stelle" die haushaltsnahe Entsorgung der gebrauchten Verpackungen betreiben, geht das Risiko mit der Übernahme der „Gelben Säcke" oder der Inhalte der Glascontainer auf diese über. „Anders ist es bei den Branchenlösungen. Dort bleibt bis zum letzten Schritt der Entsorgung immer der Entsorgungsverpflichtete in der Verantwortung", schreibt euopaticker. Auch nach Ansicht von Abfallexperte Sascha Schuh, Chef des Bonner Beratungshauses Ascon, sei die Konstruktion der Branchenlösungen völlig verunglückt. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare' gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare' herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen", führt Schuh aus. Genau diese neuerliche „Vielfalt" biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping". Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich", moniert Schuh. Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung, Restmüllbeseitigung und Verwertung - alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden", weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden", fürchtet Ascon-Chef Schuh.

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