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'Wie kommt die Box in den Handel?'


Von GAMEplaces

GAMEplaces Business & Legal am 18. März: Dr. Andreas Lober, Partner der Frankfurter Kanzlei Schulte Riesenkampff, zu den Themen Vertriebs- und Vertriebskartellrecht für Games.
Thumb Frankfurt am Main, 10. März 2009 – Am 18. März informiert GAMEplaces Business & Legal über Vertriebsverträge für Games. In seinem Vortrag 'Wie kommt die Box in den Handel?' befasst sich Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober, Partner der Kanzlei Schulte Riesenkampff, mit den Themen Vertriebsrecht und Vertriebskartellrecht. Neben den wichtigsten Inhalten von Vertriebsverträgen und deren typischen Elementen erläutert er außerdem, wie sich Vertriebs- und Entwicklungsvertrag gegenseitig beeinflussen können und welche Sonderprobleme bei Vertriebsverträgen es gerade in der Computerspielebranche gibt. Gleichzeitig zeigt Dr. Lober auch die kartellrechtlichen Grenzen von Preisbindung und Exklusivität auf. Die Veranstaltung, die sich in erster Line an Publisher aber auch an Entwickler richtet, findet in der IHK Frankfurt am Main statt. "Gerade im Recht der Vertriebsverträge gilt, dass lange nicht alles erlaubt ist, was gefällt", sagt Lober. So könne beispielsweise der Versuch, einen zu strengen Vertrag zu entwerfen, durchaus nach hinten losgehen. Beispielhaft nennt Lober harte Exklusivitätsklauseln, die dazu dienen sollen, die Märkte innerhalb der EU voneinander abzuschotten, um auf diese Weise unterschiedliche Preise in den einzelnen Ländern zu ermöglichen. "Solche Klauseln können der Logik des Binnenmarktes widersprechen und die Verhängung von Bußgeldern oder sogar eine Sprengung des gesamten Vertrages nach sich ziehen", sagt Lober, der in einem Exkurs auch Kartellfälle aus dem Computerspielebereich behandeln wird. Doch auch ungeachtet möglicher kartellrechtlicher Konsequenzen ist die Gestaltung von Vertriebsverträgen für Games vielschichtig: "Signifikant ist neben den extrem kurzen Produktlebenszeiten auch die Tatsache, dass jedes Game aus zahlreichen unterschiedlichen Elementen besteht", sagt Lober. Vertriebsverträge für Computerspiele müssen dies berücksichtigen und die Rechteinhaberschaft an allen verwendeten Komponenten regeln, beispielsweise der Software, den Grafiken, Musikstücken sowie den narrativen Elementen. Dr. Andreas Lober (Kanzlei Schulte Riesenkampff) promovierte über Jugendschutz bei Computerspielen und berät führende Unternehmen der Gamebranche u. a. bei der Implementierung neuer Geschäftsmodelle, dem Schutz geistigen Eigentums, der Vertragsgestaltung und in Gerichtsverfahren. GAMEplaces Business & Legal am Mittwoch, 18.3.2009 von 8:30 – 10:00 Uhr in der IHK Frankfurt am Main Konferenzraum im 2. OG, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main. Die Teilnahme ist kostenlos. Über GAMEplaces: GAMEplaces ist eine Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH, der Weber Networking GmbH sowie des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU). Partner der Initiative sind Hessen-IT und Red Carpet Event. Mit ihrer im April 2006 ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe wollen die Initiatoren für die Thematik 'Games & Gaming' sensibilisieren. Brancheninterne und -übergreifende Netzwerke sollen gefördert und gestärkt werden. Eine erste konzeptionelle Erweiterung erfuhr GAMEplaces durch die eintägige Fachkonferenz 'GAMEplaces International'; mit 'GAMEplaces Business & Legal' kommt eine weitere hinzu. Mehr Informationen über GAMEplaces finden Sie auf www.gameplaces.de; hier können Sie sich außerdem für die kommenden Termine anmelden.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Rebecca Gerth, verantwortlich.

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