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Kostenloses Online-Seminar zu rechtlichen Aspekten bei Betriebsstätten im Ausland


Von redmark WRS Verlag GmbH & Co. KG, Haufe Mediengruppe

(München/Planegg, 15. Mai 2009) Die Verlagerung von Betriebsteilen ins steuergünstige Ausland kann für Unternehmen durchaus interessant sein. Dabei sollten allerdings die arbeitsrechtlichen Konsequenzen vorab genauestens geprüft werden. Die Redaktion von redmark veranstaltet im Juni 2009 zu diesem Thema ein kostenloses Online-Seminar mit dem Titel „Vermeidung des deutschen Arbeitsrechts bei Betriebsstätte im Ausland – Vor- oder Nachteil?“.
Thumb Das Online-Seminar ist interessant für Geschäftsführer, Unternehmer und Personalleiter und Personalreferenten, die die Grundzüge des internationalen Arbeitsrechts kennen lernen wollen. Die Teilnehmer des Seminars können dadurch in Zukunft die arbeitsrechtlichen Vor- und Nachteile besser abschätzen, die eine Betriebsstätte im Ausland mit sich bringt. Rechtsanwalt Gerhard Greiner ist der Referent dieses Online-Seminars. Er geht dabei vor allem auch auf Vor- und Nachteile ein, die ausländische Rechtsordnungen (Frankreich, GB, Italien, USA) im Vergleich zum deutschen Arbeitsrecht aufweisen. Die Fragen, wann ein Unternehmen nach dem internationalen Arbeitsrecht handeln muss und wann welche Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts zwingend sind, werden Schritt für Schritt erläutert. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer die Aspekte, welche Besonderheiten bei einem Auslands-Entsendevertrag beachtet werden müssen, kennen. Das kostenlose Online-Seminar findet an zwei Terminen, am 3. und am 4. Juni 2009, jeweils um 18 Uhr statt. Interessenten können sich über den Link: http://www.redmark.de/firmenpraxis/service anmelden. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt direkt vom Computer aus, so dass der Teilnehmer nur einen Internetanschluss benötigt. redmark redmark, eine Marke der Haufe Mediengruppe, steht für rechtssicheres Wissen, direkt einsetzbare Arbeitshilfen und praxisorientierte Services in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern. Als eines der führenden Medienunternehmen steht die Haufe Mediengruppe für hochwertige Fachinformationen und leistungsstarke Anwendersoftware in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern. Über 1.000 Mitarbeiter betreuen mehr als 800 Produkte sowie jährlich rund 180 Neuerscheinungen. Zu den Marken der Haufe Mediengruppe gehören: Haufe, LEXWARE, redmark, VCW. Kontakt für den Leser: Redaktion Firmenpraxis Yvonne Krackau Fraunhoferstraße 5 82152 München Tel.: 089/89517-168 Fax: 089/89517-270 E-Mail: yvonne.krackau@redmark.de Internet: http://www.redmark.de/firmenpraxis


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Sarah Frambach, verantwortlich.

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