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Intellicomp konzipiert Lösungen für den gesetzeskonformen Schutz personenbezogener Daten


Von Intellicomp GmbH

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt Meldepflicht bei Datenverlust

Sailauf, 30. September 2009 – Die Novelle des BDSG betrifft Unternehmen, die personenbezogene Daten speichern und verarbeiten. Diese Unternehmen sind jetzt verpflichtet, im Fall einer unrechtmäßigen Übermittlung oder des Verlusts derartiger Informationen die Betroffenen sowie die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen. Im Extremfall muss die Öffentlichkeit über halbseitige Tageszeitungsanzeigen informiert werden. Um sensible Daten vor einem Missbrauch zu schützen, empfiehlt der Mehrwertdistributor Intellicomp entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und unterstützt Partner sowie deren Kunden bei der Umsetzung.
Thumb Gelangen personenbezogene Daten unrechtmäßig an Dritte, greift die Anzeigepflicht. Erfordert die Benachrichtigung der einzelnen Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand aufgrund der Vielzahl der Fälle, dann besteht die Verpflichtung, die Öffentlichkeit mit Anzeigen in mindestens zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen zu informieren. Intellicomp bietet als Value Added Distributor (VAD) und Sicherheitsspezialist seinen Partnern und Kunden geeignete Sicherheitslösungen und auch Beratungsleistungen für einen gesetzeskonformen Datenschutz. Zum Portfolio zählen Produkte aus den Bereichen Verschlüsselung, Archivierung und Data Leakage Prevention ebenso wie Systeme zur Absicherung gegen interne wie externe Angreifer. Christian Nowitzki, Geschäftsführer von Intellicomp, ergänzt hierzu: „Für Unternehmen können im Schadensfall enorme Kosten entstehen, die schlimmstenfalls sogar die Existenz bedrohen. Nach der neuen Regelung sollte dabei auch der Aufwand für die Maßnahmen im Rahmen der Informationspflicht bedacht werden. Unser Ziel ist es, Kunden bereits in der Planungsphase individuell zu beraten, geeignete Lösungen zu definieren, sie ganzheitlich abzusichern und so vor Schaden zu bewahren. Eine Investition in entsprechende Lösungen fällt so – im Vergleich zu den in einem Ernstfall aufkommenden Kosten – wesentlich geringer aus.“ Hierfür hat Intellicomp die eigenen Beratungsangebote angepasst und diese auf http://www.intellicomp.de/consulting.html zusammengefasst. Der Vertrieb findet dabei, wie auch schon bisher, ausschließlich in Zusammenarbeit mit den Systemhauspartnern der Intellicomp statt. Auch das eigene Produkt „IntelliArchive“ wurde auf die neue Gesetzeslage ausgerichtet. Es ist ab sofort in einer aktualisierten Version verfügbar. Weitere Informationen stehen unter http://www.intelliarchive.de zur Verfügung. Über Intellicomp: Der Value Added Distributor und erfahrene Spezialist für Unternehmenssicherheit Intellicomp steht als Lösungspartner seinen IT-Reseller- und Hersteller-Partnern beratend sowie mit dem entsprechenden Support im Tagesgeschäft zur Seite. Im Fokus liegt dabei die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen speziell für den deutschen Markt, sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Integration und dem Betrieb der Lösungen. Dabei konzentriert sich Intellicomp auf die Bereiche Datenschutz, Datensicherheit, Datenarchivierung und Datenmanagement. Zum Einsatz kommen modulare, eigens von den Spezialisten geprüfte Lösungen. Weitere Informationen: Intellicomp GmbH Theodor-Bergmann-Straße 6 63877 Sailauf www.intellicomp.de Ansprechpartner: Christian Nowitzki Tel.: +49 (0) 60 93 20 89 55 Fax: +49 (0) 60 93 99 66 88 9 E-Mail: cnowitzki@intellicomp.de PR- und Marketing-Agentur: Sprengel & Partner GmbH Nisterstraße 3 D-56472 Nisterau www.sprengel-pr.com Ansprechpartner: Olaf Heckmann Tel.: +49 (26 61) 91 26 0 - 0 Fax: +49 (26 61) 91 26 029 E-Mail: oh@sprengel-pr.com


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