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Kostenübernahme einer stationären Tauchunfallbehandlung gesichert


Von Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V.

Tauchunfallversicherungen kitten in Eigeninitiative Mängel im System / Bei Tauchunfällen ist medizinische Hilfe durch Tauchunfallversicherungen und Tauchunfall-Assistancen gesichert
Thumb Traunstein, 6.11.09 - Die Tauchunfallbehandlung in einer Druckkammer ist international anerkannter Standard. Der in der Bundesrepublik für die Kostenübernahme "neuer Heilmethoden" zuständige Gemeinsame Bundesausschuss hat bereits 2003 die Kostenübernahme für die stationäre HBO bei Dekompressionserkrankungen beschlossen. Das Krankenhaus darf die Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung einsetzen. Kein Geld für kranke Taucher im Krankenhaus Leider besteht bis heute für die während einer durch einen Tauchunfall bedingten Krankenhausbehandlung extern durchgeführte HBO-Therapie kein Sonderentgelt oder Zusatzentgelt. Krankenhäuser setzen bei einer Fallpauschale von 608,15 Euro für die Behandlung eines Tauchunfalls die HBO nicht zusätzlich ein. Die Kosten für eine notfallmäßige, rund fünfstündige Tauchunfall-Einzelbehandlung mit ärztlicher Betreuung in einer Druckkammer liegen in Deutschland bei 1.700 Euro. Tauchunfallversicherer bzw. Tauchunfall-Assistancen helfen Mit dieser bisherigen Regelung ist verunfallten Tauchern nicht gedient. Um die Tauchunfallbehandlung sowohl ambulant als auch stationär zu sichern, haben sich drei Tauchunfallversicherer bzw. Tauchunfall-Assistancen gegenüber dem Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V. bereit erklärt, neben dem Pflegesatz extern entstehende Behandlungskosten zusätzlich zu vergüten: Diese sind das DAN Europe Büro Deutschland, Österreich, Ungarn, die Medical Helpline Worldwide GmbH / Aqua Med, Bremen sowie der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) e.V., Offenbach. Einmalige Reaktion von Versicherungen in Deutschland "Die Tauchunfallversicherungen bzw. - Assistancen hätten es sich einfach machen und sich auf die Rechtslage zurückziehen können, dass das Krankenhaus mit der Fallpauschale die notwendigen Behandlungen einsetzen und bezahlen muss. Wenn der Taucher eine Tauchunfallversicherung abgeschlossen hat, soll er aber darauf vertrauen können, dass diese die notwendigen Behandlungskosten übernimmt. Dies ist eben die Druckkammerbehandlung", so Dr. med. Christian Heiden, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Druckkammerzentren e.V. "Dies ist meines Wissens in der Bundesrepublik einmalig: Die staatliche Verweigerung einer ausreichenden medizinischen Behandlung wird durch private Initiative ausgeglichen. Ich danke diesen Einrichtungen für ihre unbürokratische Hilfe", so der Arzt weiter. Druckkammern gibt es in ganz Deutschland, sie sind über die Internetseiten des VDD e.V. auf www.vdd-hbo.de direkt auffindbar. Die Erstberatung durch die dortigen Fachärzte ist kostenlos. Tauchtauglichkeitsuntersuchungen sind kostenpflichtig. Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V. Dr. med. Christian Heiden Cuno-Niggel-Str. 3 83278 Traunstein geschaeftsstelle@vdd-hbo.de 0861 / 12 589 http://www.vdd-hbo.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dr. med. Christian Heiden, verantwortlich.

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