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etracker erfüllt selbst die jüngst verschärften Datenschutzanforderungen


Von etracker GmbH

etracker Kunden sind vor rechtlichen Schritten der Datenschutzbehörden sicher
Thumb Hamburg, 03. Dezember 2009 +++ Auch nachdem die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz jetzt beschlossen haben, dass IP-Adressen zur Erstellung von Nutzerprofilen ohne Einwilligung weder gespeichert noch verarbeitet werden dürfen, müssen sich Kunden der etracker GmbH (www.etracker.com) keine Sorgen machen. Beide etracker Lösungen, sowohl etracker Web Analytics als auch die neue Marktforschungs-Lösung etracker Visitor Voice, bieten zu 100 Prozent datenschutzkonforme Einstellungsmöglichkeiten. Verbote und Bußgelder durch die Datenschutzbehörden stehen etracker Kunden daher nicht ins Haus. Denn mit der Wahl der Option "Erweiterte Datenschutzgesetzkonformität", die etracker schon seit Juli 2009 anbietet, genügen etracker Kunden auch den allerneuesten Auflagen. Das kann bei weitem nicht jeder Anbieter von Web-Analytics-Lösungen seinen Anwendern bieten. Bei etracker dagegen sind vorausschauender Datenschutz und die enge Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden schon seit Jahren zentraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Die neue, sehr strenge Auslegung des Telemedien- und Bundesdatenschutzgesetzes geht derzeit durch die Medien: Ende November haben die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich beschlossen, dass bei der Erstellung von Nutzerprofilen durch Website-Betreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes unbedingt zu beachten sind (www.lfd.m-v.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf). Demnach dürfen in Web-Analytics-Produkten Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden, wobei die IP-Adresse ausdrücklich kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes ist. Gleichzeitig muss dem Besucher ein Widerspruchsrecht an seinen pseudonym gewonnenen Daten gewährt und dies technisch umgesetzt werden. Nach dem neuen Beschluss ist zudem bereits die Verarbeitung von IP-Adressen - beispielsweise zur geografischen Lokalisierung des Besuchers - ohne Zustimmung des Nutzers illegal. Nicht alle Web-Analyse-Dienste genügen diesen neuen Auflagen. Anwendern solcher Systeme drohen rechtliche Schritte der Aufsichtsbehörden, insbesondere Bußgelder von bis zu 50.000 Euro und Verbotsverfügungen. Die etracker GmbH aber, die seit jeher im engen Dialog mit den zuständigen Behörden steht und sogar in einem datenschutzrechtlichen Verfahren nach §38.1 BDSG geprüft wurde, hat die neuen Beschlüsse antizipiert und die eigenen Produkte schon im Juli 2009 um die Option "Erweiterte Datenschutzgesetzkonformität" ergänzt. Soweit keine anderen Rechtsverstöße vorliegen, können etracker-Anwender mit dieser Option Verbote und Bußgelder der Aufsichtsbehörden absolut sicher vermeiden. Der sehr hohe Anspruch an den korrekten und vertraulichen Umgang mit Kundendaten ist für etracker seit jeher zentral. Daher betrachtet man bei etracker IP-Adressen schon seit Jahren als personenbezogene Daten und agiert entsprechend gesetzeskonform: IP-Adressen und auch Domain-Adressen werden bei etracker standardmäßig nur verkürzt gespeichert, sodass ein Rückschluss auf den einzelnen Besucher nicht möglich ist. etracker kommt auf Wunsch auch ohne den Einsatz von Cookies aus, nutzt die Daten seiner Kunden dem Gesetz entsprechend in keiner Weise weiter und ist absolut neutral. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz bei etracker gibt es unter www.etracker.com/datenschutz und unter www.etracker.com/FAQ. Für individuelle Fragen steht auch die etracker Datenschutzbeauftragte jederzeit zur Verfügung. etracker GmbH Christian Bennefeld Alsterdorfer Str. 2a 22299 Hamburg +49 (0)40 / 55 56 59-50 +49 (0)40 / 55 56 59-59 www.etracker.com Pressekontakt: Möller Horcher Public Relations GmbH Venera Souleimanova Ludwigstr. 74 63067 Offenbach venera.souleimanova@moeller-horcher.de +49 (0)69 / 80 90 96-48 http://www.moeller-horcher.de


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