PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Kunden richtig über Batterie-Entsorgung aufklären - Fehlende Hinweise können teuer werden


Von iclear

Mannheim, 10. Dezember 2009. Händler, die Batterien an Endverbraucher verkaufen, müssen ihre Kunden explizit auf die Regelungen des neuen Batteriegesetzes hinweisen. Das Gesetz ist seit 1. Dezember in Kraft. Darauf weist iclear (www.iclear.de), der treuhänderische Zahlungsanbieter im Internet, hin.
Thumb Das seit 1. Dezember 2009 geltende Batteriegesetz (BattG) gilt unabhängig davon, ob es sich um einzelne oder um fest eingebaute Batterien handelt. Von den Regelungen betroffen sind zum einen Händler, die Batterien verkaufen, die sie als Importeure in Deutschland erstmals in Verkehr bringen. Aber auch wer Batterien "nur" an Verbraucher verkauft, hat verschiedene neue Pflichten. So müssen Online-Händler ihre Kunden darauf hinweisen, - dass die Batterien nach Gebrauch kostenlos an der Verkaufsstelle zurückgegeben werden können, - dass der Kunde gesetzlich zur Rückgabe der Batterien verpflichtet ist, - welche Bedeutung das im BattG enthaltene Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne hat. Wichtig: Diese Hinweise dürfen nicht nur als Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebettet werden, sie müssen dem Kunden explizit mitgeteilt werden. iclear-Rechtsanwalt Michael Rohrlich empfiehlt, dies am besten über einen eigenen Menüpunkt in der Hauptnavigation oder durch ein den Warensendungen beiliegendes Informationsblatt zu regeln. Tipp für Händler: Sofern Sie Batterien, und sei es auch nur als Zubehör, an Endverbraucher verkaufen, sollten Sie Ihren Shop so schnell wie möglich anpassen und entsprechende Hinweistexte aufnehmen. Sonst drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Tipp für Verbraucher: Als Käufer von Batterien haben Sie jetzt auch die Pflicht zu deren korrekter Entsorgung. Befolgen Sie also die Händler-Hinweise und beachten Sie die Neuregelungen des neuen Batteriegesetzes. Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen. Weitergehende Infos und die genannten Gesetzestexte / Urteile im Volltext, soweit schon vorliegend, finden sich unter www.rechtssicher.info. Diesen und weitere iclear-Rechtstipps für Online-Händler finden sich unter https://www.iclear.de/index.php?id=158&L=0. Mehr Infos zum Batteriegesetz finden sich beim Umweltbundesamt unter http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/battg/index.htm. iclear Michael Sittek M2, 17 68161 Mannheim 0621 / 1234 69-60 0621 / 1234 69-69 www.iclear.de Pressekontakt: digit media Herbert Grab Schulberg 5 72124 Pliezhausen herbert.grab@digitmedia-online.de 07127 57 07 10 http://www.digitmedia-online.de


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4.5)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herbert Grab, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 265 Wörter, 2344 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!