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CareChild zu Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern


Von CareChild e.V.

Zu den Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und einer möglichen Ausweitung der Fristen, sowie Änderungen beim Täter/Opfer Ausgleich.
Thumb Durch den exorbitanten Missbrauchskandal innerhalb der katholischen Kirche und den vielfach bereits verjährten schweren Straftaten die nicht mehr verfolgt werden können, haben einige Politiker den Vorschlag gemacht, die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern deutlich auszuweiten. Die Kinderschutzorganisation CareChild unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich. Kinder sind strafrechtlich immer noch Opfer 2. Klasse. Die Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) lehnt eine Verlängerung der Verjährungsfristen ab, weil diese , ihrer Auffassung nach, bereits 20 Jahre betragen. CareChild Sprecher Michael Kappe: "Durch Weglassungen kann man die wirkliche Lage auch verbiegen. Frau Leutheuser-Schnarrenberger versucht den Eindruck zu erwecken, dass die Verjährungsfrist generell bereits 20 Jahre beträgt. Das ist nicht der Fall. In er Regel verjährt sexueller Missbrauch von Kindern 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Viele Opfer sind aber erst viel später dazu in der Lage darüber auch nur zu reden. Nur in ganz besonders schweren Ausnahmefällen, beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre. Bei einer Vergewaltigung hingegen beträgt die Verjährungsfrist generell 20 Jahre. Das macht Kinder zu Opfern 2. Klasse." Eine Ausweitung der Verjährungsfrist ist dringend erforderlich, damit schwerste Verbrechen gegen die schwächsten der Gesellschaft nicht so oft unbestraft bleiben. Darüber hinaus hält es CareChild.für dringend erforderlich, dass auch Mitwisser, die die Augen verschliessen, wegsehen und damit weiteren Missbrauch nicht verhindern, konsequent wegen Beihilfe/Strafvereitelung verfolgt werden. Eine langjährige Forderung von CareChild ist eine generelle Anzeigepflicht bei Kindesmissbrauch. Täter sollen zudem schon per Gesetz generell zu einem umfangreichen Täter/Opfer Ausgleich verpflichtet werden und damit beispielsweise die Kosten einer möglicherweise jahrelangen Therapie ihrer Opfer übernehmen müssen. CareChild e.V. Kappe Michael Überwasserstrasse 34 48143 Münster michael.kappe@carechild.de 0251 58867 http://www.carechild.de

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Kappe Michael, verantwortlich.

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