München, 31. März 2010 - Sicherlich ist die Entscheidung von Google, sich der Zensur durch die Chinesische Regierung nicht mehr unterwerfen zu wollen, zu begrüßen. "Scheinheilig ist dieser Schritt trotzdem, denn Google betreibt mittels seiner geheimen Filterformel weltweit eine eigene Art von Zensur", ist der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Internet-Experte Burkhard Danckert überzeugt. Dies sei besonders besorgniserregend, weil Google seine vorherrschende Meinungsmacht nach wie vor ohne jegliche staatliche Eingriffsmöglichkeit ausnutzen könne.
In der April-Ausgabe der Zeitschrift "MultiMedia und Recht" (MMR) fordert Danckert, den Rundfunkstaatsvertrag auf Internetsuchmaschinen auszuweiten und so die in Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz verankerte Meinungsbildungsfreiheit zu sichern. Denn: "Mit einem Suchmaschinen-Marktanteil in Deutschland von rund 90 % entscheidet Google hierzulande schon heute über die öffentliche Meinungsbildung und Meinungsvielfalt", warnt Danckert.
Der Beitrag "Vorherrschende Meinungsmacht von Google - Bedrohung durch einen Informationsmonopolisten?" von Danckert/Mayer in der April-Ausgabe der MMR (MMR 2010, 219) ist bereit vorab unter www.mmr.de abrufbar.
Im Internet stellt sich Burkhard Danckert unter http://blog.beck.de/2010/03/29/mmr-blog-applaus-fuer-googles-neue-china-politik der Diskussion.
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31.03.10
31. Mrz 10
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