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Arbeitsrechtliche Folgen des Flugausfalls


Von Unister Media GmbH

Hinweise für richtiges Verhalten der Arbeitnehmer

Thumb Bei all dem Chaos und den monetären Einbußen, die der Vulkanausbruch in Island verursacht hat, hat die Naturkatastrophe auch Auswirkungen auf den Arbeitsablauf vieler Firmen. Arbeitsplätze bleiben leer, weil die Mitarbeiter im Urlaubsland feststecken. Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber haben, erklärt das Portal für Flüge-News, http://news.fluege.de. Schlimme arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund des Flugverbots haben Arbeitnehmer, die am Flughafen festsitzen, nicht zu befürchten. Da es ihnen rein objektiv betrachtet gar nicht möglich ist, ihrer Arbeit nachzukommen, können sie weder abgemahnt noch gekündigt werden. Allerdings zählt die Wartezeit nicht als Arbeitszeit und wird daher nicht bezahlt. Gleiches gilt für witterungsbedingte Verspätungen, die beispielsweise durch Schneefall hervorgerufen werden oder für Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber zahlt bei ruhender Arbeit nur in Ausnahmefällen wie Krankheit, Urlaub oder bei Betriebsstörungen wie Maschinenausfall. Die Pflicht des Arbeitnehmers ist es jedoch, den Arbeitgeber zu informieren. Ein Anruf genügt, um den Chef die aktuelle Lage zu schildern und das voraussichtliche Datum der Rückkehr zu nennen. Weiterhin muss der Arbeitnehmer körperlich und finanziell zumutbare Anstrengungen unternehmen, um pünktlich beziehungsweise frühstmöglich an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Zumutbar wäre hier beispielsweise eine Fahrt in einem überfüllten Zug. Unzumutbar hingegen wäre – vor allem aus finanzieller Sicht – eine Fahrt mit dem Mietwagen von Rom nach Berlin. Eine weitere Möglichkeit für den Arbeitnehmer ist die Beantragung von Urlaub. Wenn dieser genehmigt wird, entfällt der Stress bezüglich einer zügigen Rückreise und bezahlt werden die Tage auch noch. Nachteil: Das Konto der eigenen Urlaubstage schrumpft. Kontakt: Lisa Neumann Unister Media GmbH Barfußgässchen 12 04109 Leipzig Tel: +49/341/49288-240 Fax: +49/341/49288-59 lisa.neumann@unister-media.de Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie www.ab-in-den-urlaub.de, www.fluege.de, www.hotelreservierung.de, www.reisen.de und www.travel24.com. Außerdem tritt die Unister GmbH mit www.urlaubstours.de als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über www.auvito.de, dem kostenlosen Online-Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.private-krankenversicherung.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Lisa Neumann, verantwortlich.

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