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Prospektfehler im Medienfonds KGAL-Fonds 112 - schlechte Entwicklung von Anfang an vorhersehbar - AAA fordert Verzicht auf Einrede der Verjährung


Von Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.

Der KGAL-Fonds 112, der mit dem Geld Deutscher Anleger den Kinofilm "Shaft" produzierte, steht bei weitem schlechter da als prospektiert. Die Anleger haben das Nachsehen. Aber das muss nicht so bleiben.
Thumb Berlin. Unter der Flagge des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA), des größten deutschen Anlegerschutzvereins im Bereich der geschlossenen Fonds, haben sich bereits etwa 750 Anleger der KGAL-Fonds vereinigt. Zusammen mit den Fonds anderer Initiatoren werden über 2.500 Medienfonds-Anleger vertreten. Anwaltlich begleitet wird diese Zeichnergruppe von der Anwaltskanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel aus Berlin, die gemeinsam mit dem AAA bereits die Fonds der Bankgesellschaft "geknackt" und Zahlungen des Landes Berlin in Höhe von 1,8 Mrd. EURO erwirkt haben und auch an den VIP-Vergleichen maßgeblich beteiligt sind. Kanzlei und Anlegerschutzverein fordern von den Verantwortlichen der KGAL-Fonds nun einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung, bis die Verfahren vor den Finanzgerichten abgeschlossen sind! Daneben erwarten Kanzlei und Anlegerschutzverein von der Geschäftsführung eine verbindliche Auskunft, ob und in welcher Höhe die Anleger noch Übererlöse aus der Verwertung des Films erwarten können. Erst wenn fest steht, ob die Steuervorteile des Fonds erhalten bleiben, steht auch die Höhe des Schadens der Anleger fest. Die Verjährung bis dahin zu hemmen, wäre eine Geste, die nichts kostet und Vertrauen schafft. Ohne Einredeverzicht drohen die Schadenersatzansprüche der Anleger vor Klärung der Steuerfragen bereits zum Ende dieses Jahres zu verjähren, so dass zwingend Klage erhoben werden müsste. Sofern von der Initiatorin diesbezüglich keine positiven Signale gesetzt werden, geht der Streit vor Gericht weiter. "Wenn keine zufriedenstellende Einigung erzielt wird, werden wir die Rechte unserer Mandanten gerichtlich durchsetzen", so Anne Wenzelewski (Rechtsanwältin bei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel). Der Film wurde ein Erfolg, nur nicht für die Anleger, die das Gesamtinvestitionsvolumen von 122.388.000 DM - aufgebracht haben. Bislang sind bei den deutschen Anlegern nur die garantierten Erlöse angekommen, kein Cent mehr. Auch für die Zukunft macht die Geschäftsführung keine verbindlichen Angaben. Wieder ein Fall von "stupid German money"? Die Gewinne bleiben in den USA, der Schaden bleibt in Deutschland? Statt liquide Ausschüttungen zu erhalten, müssen die Anleger in erheblicher Höhe Steuern nachzahlen. Aber die Anleger müssen das nicht hinnehmen. Aus den inhaltlichen Recherchen durch die Experten des AAA sowie durch die Rechtsanwälte von Schirp & Kollegen wurden entscheidende Fehler der Initiatorin in den Prospekten herausgearbeitet: I. Mit der Initiatorin KGAL verbundene Unternehmen haben am Fonds verdient, ohne dass dies im Prospekt dargestellt worden wäre. II. Die Anleger konnten dem Prospekt nicht entnehmen, dass weniger als die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals tatsächlich in die Filmproduktion fließt. III. Der Prospekt stellt die Erlösverteilungsabreden mit dem Vertriebspartner des Films falsch dar. Der Fonds bekommt weniger als prospektiert. IV. Die steuerlichen Risiken, die von Anfang an bestanden, wurden im Prospekt nicht hinreichend deutlich dargestellt. V. Das aufklärungsrelevante Risiko der Inanspruchnahme der Anleger durch die Gläubiger der Fondsgesellschaft wurde nicht verständlich erklärt. Und was ist nun der letzte Stand an der Steuer-Front? Die Experten des AAA haben für die Mitglieder Einzelbekanntgabe der Bescheide gemäß § 183 AO beantragt und erhalten. Denn die Mitglieder des AAA wollen selbst Herren der Steuerverfahren sein und dies nicht in der "black box" bei den Initiatoren belassen. Inhaltlich halten sich die AAA-Experten aber noch bedeckt, um die laufenden Auseinandersetzungen nicht zu belasten. Dazu Tibet Neusel, Partner bei Schirp & Kollegen, der die steuerliche Aufarbeitung der Fonds betreut: "Natürlich ist der Sinneswandel der bayerischen Behörden eines Rechtsstaats unwürdig. Aber: Auch die Initiatorin muss sich fragen lassen, ob sie daneben nicht auch selbst Fehler gemacht hat. Wir haben hierzu eine sehr dezidierte Meinung. Diese Meinung werden wir aber bis auf weiteres ausschließlich mit der Initiatorin und den Finanzbehörden diskutieren - und natürlich mit unseren Mitgliedern und Mandanten. Die interessierte Öffentlichkeit darf sich jedenfalls noch auf einige Überraschungen gefasst machen." Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: - Anne Wenzelewski und Dr. Wolfgang Schirp, Rechtsanwälte bei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, Tel. 030-3276170, e-mail anne.wenzelewski@ssma.de und schirp@ssma.de; - Kerstin Kondert und Thomas Lippert, Vorstandsmitglieder des AAA, Tel. 030-31519340, e-mail kondert@aktionsbund.de und lippert@aktionsbund.de Ansprechpartner: Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e. V. Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin Telefon: 030 - 315 193 40 Telfax: 030 - 315 193 420 E-Mail: office@aktionsbund.de Web: www.aktionsbund.de Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. Thomas Lippert Dorotheenstraße 3 10117 Berlin 030-31519340 www.aktionsbund.de Pressekontakt: Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz Thomas Lippert Dorotheenstraße 3 10117 Berlin presse@aktionsbund.de 030/31519340 http://www.aktionsbund.de


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