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50 Jahre Baugesetzbuch (BauGB) - Hilfreiche Fachliteratur


Von Verlage C.H.Beck oHG / Franz Vahlen GmbH

Thumb München, 02. Juni 2010 - Das Baugesetzbuch (BauGB), bis 1987 Bundesbaugesetzbuch genannt, regelt im deutschen Rechtsraum das Bau- und Planungsrecht. Diesen Juni feiert das Gesetz sein 50-jähriges Bestehen. Zahlreiche Änderungen hat das Regelwerk im Laufe der Zeit erlebt. Darin spiegeln sich vor allem die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands wider: Wiederaufbauphase, Wohnungsnot, Stadterneuerungen. Die Ursprünge verschiedener städtebaulicher Regelungen reichen sogar bis ins Mittelalter zurück. Dem Baurechtler erschließt sich das historisch gewachsene Gesetz heute mittels anschaulich aufbereiteter Fachliteratur. Bereits die Frage nach dem genauen Inkrafttreten des einstigen Bundesbaugesetzbuches vom 23. Juni 1960 lässt sich nicht auf die Schnelle beantworten. Das Gesetz traf differenzierende Regelungen hinsichtlich seines Wirksamwerdens, die sich zwischen dem Tag nach der Verkündung und dem darauf folgenden Jahr bewegten. Doch führte das Bundesbaugesetzbuch auch zu klaren Weichenstellungen, die bis heute gelten. Zu nennen wären das Prinzip der Bauleitplanung, die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich sowie die Regelungen über die Bodenordnung, Enteignung und Erschließung. Ergänzend zum Baugesetzbuch regelte ab 1971 das Städtebauförderungsgesetz vor allem das Sanierungsrecht. Beide Gesetze wurden 1987 in überarbeiteter Form im Baugesetzbuch zusammengeführt. Seit der deutschen Wiedervereinigung erstreckt sich das Baugesetzbuch auch auf die neuen Bundesländer, allerdings in der Anfangszeit mit einer Reihe von Anpassungen. Zahlreiche kleinere und größere Novellen sorgten über die Jahre dafür, dass das Baugesetzbuch mit den allgemeinen Veränderungen Schritt hielt, nicht zuletzt auch mit den Vorgaben der Europäischen Union. Angesichts seiner historischen Ursprünge und den stetigen Änderungen, handelt es sich bei dem Baugesetzbuch heute um ein komplexes Regelwerk, das vielfältiger Erläuterungen bedarf. Dem Baurechtler helfen hier sorgfältig aufbereitete Kommentare und Handbücher. Hervorzuheben sind insbesondere: Ernst / Zinkahn / Bielenberg / Krautzberger, Baugesetzbuch, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/422) Battis / Krautzberger / Löhr, BauGB, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/25951) Spannowsky / Uechtritz, BauGB, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/59021) Hoppenberg / de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/430) Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/22010) Schrödter, BauGB, Vahlen (www.beck-shop.de/10560) Mehr zur Geschichte des Baugesetzbuches finden Sie auch in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Heft 12/2010, Seite 729 (erscheint am 29. Juni 2010). RA Mathias Bruchmann Verlag C.H.Beck oHG Recht - Steuern - Wirtschaft Leitung Presse und Lizenzen Wilhelmstraße 9 80801 München Tel. +49 89 / 38 18 9-266 Fax +49 89 / 38 18 9-480 Mobil +49 17 2 / 86 32 70 9 Email: Mathias.Bruchmann@beck.de Internet: http://presse.beck.de Amtsgericht München, HRA 48 045 Verlage C.H.Beck oHG / Franz Vahlen GmbH Mathias Bruchmann Wilhelmstraße 9 80801 München Mathias.Bruchmann@beck.de 089/38189-266 http://www.presse.beck.de


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