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Risiko Pflegebedürftigkeit - die Kosten werden unterschätzt


Von rödel

Eine Krankheit beendet plötzlich die Arbeitsfähigkeit - jeden Vierten trifft es!

Thumb Die Diagnose trifft Peter B. aus heiterem Himmel: Gehirntumor. Der niederschmetternde Befund führt nicht nur zu dauerhafter Berufsunfähigkeit - Peter B. ist pflegebedürftig. Ein Schicksalsschlag, der die vierköpfige Familie an den Rand des finanziellen Ruins bringt. Der 51-Jährige ist erwerbsunfähig und verfügt damit nicht mehr über ein Bruttoeinkommen von monatlich rund 5.000 Euro. Sein monatlicher Pflegeaufwand beläuft sich auf 3.016 Euro, familiäre Lebenshaltungskosten wie Miete, Essen, Bekleidung nicht eingerechnet. Gesetzliche Leistungen reichen nicht aus Die staatlichen Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit wurden gekürzt. Und Ziel der gesetzlichen Pflegeversicherung ist ebenfalls nur eine Basis-Absicherung, nicht zu verwechseln mit der vollen Deckung der tatsächlich entstehenden Kosten. Wie viel gesetzliche Leistungen Peter B. zu erwarten hat: Erwerbsunfähigkeitsrente der BfA 1.286 € Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung (vollstationäre Pflege, Pflegestufe 3) 1.470 € Gesamt 2.756 € Pflegekosten 3.016 € Nicht gedeckt 260 € Schon für die Pflegekosten reicht es nicht - geschweige denn für die Lebenshaltung der Familie B. Eine private Absicherung für den Fall der Fälle? Dazu hatte Peter B. lange dieselbe Einstellung wie zu viele andere Berufstätige auch: "Kein Bedarf. Mich wird es schon nicht treffen." Wirklich...? Jeden kann es treffen Gerade junge Menschen unterschätzen die Kosten, die im Pflegefall auf Betroffene und deren Angehörige zukommen. Das Marktforschungsinstitut GfK hat im Auftrag der Privaten Krankenversicherung der Allianz 500 Deutsche zu ihrem Wissen über die Risiken einer Pflegebedürftigkeit befragt. Das alarmierende Ergebnis: Die Hälfte der befragten 14- bis 29-Jährigen glaubte, die Kosten bei Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim beliefen sich auf weniger als 1.000 Euro. Die Realität: Es kann bis dreimal so teuer werden! Absicherung nur auf Basisniveau Im Fall der Fälle muss ein großer Teil der Kosten für die Pflege aus eigener Tasche bezahlt werden. Mit dem Thema Pflegebedürftigkeit werden die meisten irgendwann konfrontiert. Auch junge Menschen sind nicht dagegen gefeit: Ein Schlaganfall, der den 35-jährigen Steuerberater trifft. Der Verkehrsunfall des 29-jährigen Kurierfahrers. Oder der junge Bauleiter, der auf der Baustelle schwer verletzt wird und fortan auf Pflege angewiesen ist. Ihre Vorsorge sollte deshalb aus mehreren Säulen bestehen: - gesetzliche Versicherung (Pflege, Erwerbsunfähigkeit) - private Pflege-Zusatzversicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung - Unfallversicherung Eigeninitiative ist gefragt Mit einer privaten Pflege-Zusatzversicherung unseres Versicherungspartners der APKV kann ein Tagegeld von bis zu 100 Euro versichert werden. Das Prinzip: Sie bekommen abhängig von der Pflegestufe und der Art der Leistung – ob häusliche oder (teil)stationäre Pflege, ob durch Fachkräfte oder Angehörige – ein Tagegeld in vereinbarter Höhe. Eine weitere Möglichkeit der Pflege-Vorsorge: Das neue Produkt unseres Versicherungspartners PflegePolice Invest, das die Pflegefall-Absicherung mit einem Kapitalaufbau verbindet. Für welche Vorsorge-Variante man sich auch entscheidet, eine Zusatz- Versicherung hilft, die Absicherungslücke zu schließen und die Pflege im Heim oder zu Hause zu finanzieren. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist gerade in jungen Jahren ein Muss. Für alle die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es keinen gesetzlichen Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit mehr. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden ersetzt durch eine einheitliche, abgestufte Erwerbsminderungsrente. Und die vollen Leistungen erhält nur, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Wer nicht selbst vorsorgt, kann schnell zum Sozialfall werden. Wer frühzeitig mit der Vorsorge beginnt, zahlt geringere Beiträge. Mit einer Berufsunfähigkeitspolice können Sie sich für den Fall absichern, ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.rödel-ohg.de Sven Rödel Geschäftsführer der Rödel OHG


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Sven Rödel, verantwortlich.

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