Wie man eine Betriebsprüfung optimal vorbereitet
Von KONLUS – Koehler, Neumann, Luxem, Heuel & Partner
Ein Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer hat es nicht leicht: Es existiert eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die er alle kennen muss und die noch dazu ständig überarbeitet werden. Im Grunde genommen kann er nur dann sicher sein, dass sein Verhalten gesetzeskonform ist, wenn er einen Steuerberater bzw. Fachanwalt für Steuerrecht zu Rate zieht.
Wenn dann eine Steuerprüfung – vielleicht noch dazu die allererste in der Firmengeschichte – angesetzt ist, ist endgültig die Zeit gekommen, einen Steuerberater bzw. Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren. Wer unvorbereitet in so eine Prüfung geht und weder über Rechte noch Pflichten Bescheid weiß, kann in große Schwierigkeiten geraten. Eine hohe Steuernachzahlung ist unangenehm genug, wird sogar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, wird es besonders kritisch. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Bei KONLUS zum Beispiel setzt man sich daher mit dem Mandanten in aller Ruhe zusammen, um eine Strategie für die Prüfung zu entwickeln und die möglichen Fragen des Steuerprüfers zu besprechen. Während der Gespräche tauchen aber immer wieder Probleme bei einzelnen Prüfungsschwerpunkten auf, die mitunter durch ein Kurzgutachten von KONLUS geklärt werden können. Ist das der Fall, kümmert sich das Unternehmen um alles Notwendige. Wenn man einen Steuerberater bzw. Fachanwalt für Steuerrecht beauftragt, profitiert man auch davon, dass er die Firma sowohl während der gesamten Prüfung als auch bei der Schlussbesprechung mit dem Betriebsprüfer vertritt. Die Auswertung des Prüfungsberichts fällt ebenfalls unter seine Aufgaben. Sehr angenehm ist die Unterstützung durch einen Steuerberater bzw. Fachanwalt für Steuerrecht auch dann, wenn der Betriebsprüfer mit objektiv betrachtet ungerechtfertigt hohen Schätzungen arbeitet.
Das Steuerstrafrecht ist ein weiterer Schwerpunkt, in dem KONLUS viel Know-how erworben hat. Nicht zuletzt wegen der Diskussion um den Ankauf der Steuersünder-CD aus der Schweiz ist das Thema Steuerhinterziehung brandaktuell. Auch so mancher, der davon nicht direkt betroffen war, hat umgedacht und den Weg zurück in die Legalität gesucht. Damit eine Selbstanzeige auch wirklich vor Strafverfolgung schützt, gilt es aber einige Punkte zu beachten. Die im Steuerstrafrecht tätigen Anwälte von KONLUS konnten und können hier weiterhelfen.
Weitere Infos:
KONLUS – Koehler, Neumann, Luxem, Heuel & Partner
Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach/Bensberg
Telefon: +49 (2204) 9508-100
www.konlus.de
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02.07.2010
02. Jul 2010
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, J Stuhlpfarrer, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 288 Wörter, 2194 Zeichen. Artikel reklamieren
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