Am 23. Juni 2010 wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt durch das Innenministerium gleich mehrere neue Arbeitsstättenregeln und besonders die neue ASR A3.5 Raumtemperatur veröffentlicht.
Diese von Betriebsräten und Arbeitsschützern lange erwartete Regel hat große Brisanz. Denn laut neuer ASR soll die Temperatur in Arbeitsstätten 26 °C nicht überschreiten. Und ab einer Raumtemperatur von 30 °C müssen wirksame Maßnahmen zur Temperaturminderung getroffen werden.
Ab sofort gilt:
Erstmalig gibt es verbindliche Obergrenzen der tolerierbaren Raumtemperatur, die Beschäftigte künftig einfordern können unter Umständen muss sogar Hitzefrei gewährt werden.
Neue Schutzmaßnahmen vor zu hohen Raumtemperaturen müssen getroffen werden, die aus der Gefährdungsbeurteilung heraus bestimmt werden und die ab sofort aus organisatorischen, technischen oder baulichen Maßnahmen ausgewählt werden müssen.
Und: Jetzt ist eine neue Methodik der Temperaturmessung verpflichtend. Messungen nach dem bisherigen Verfahren sind unbrauchbar.
Kommt der Arbeitgeber diesen Pflichten nicht nach, können gegen Ihn Schadenersatzansprüche entstehen. Daher ist es für ihn unumgänglich, falls es nicht möglich ist, die vorgegebenen Temperaturwerte zu gewährleisten, seinen Mitarbeitern Hitzefrei zu gewähren. In diesem Fall muss die Arbeitszeit auch nicht nachgearbeitet werden.
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05.07.2010
05. Jul 2010
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Nina Buchstedt, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 148 Wörter, 1217 Zeichen. Artikel reklamieren
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