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Geldautomaten: Kartellamt stoppt Abzocke


Von wnorg-nachrichtenagentur

Viele ärgern sich, wenn sie für eine Abhebung von 20 Euro an einem fremden Geldautomaten eine zusätzliche Gebühr von 5 Euro zahlen müssen. Jetzt schreitet das Kartellamt ein.
Thumb Hamburg (wnorg) - Viele ärgern sich, wenn sie für eine Abhebung von 20 Euro an einem fremden Geldautomaten eine zusätzliche Gebühr von 5 Euro zahlen müssen. Jetzt schreitet das Kartellamt ein und will solche hohen Gebühren zukünftig nicht mehr zulassen. Die Frankfurter Finanzberatung FMH hat berechnet, dass Kunden für das Abheben an fremden Geldautomaten im Schnitt 5,64 Euro zahlen müssen. Die Kosten für die Bank beziffern Experten dagegen auf 63 Cent pro Transaktion. Nun soll das Abheben von Geld an fremden Geldautomaten nach dem Willen des Bundeskartellamts erheblich billiger werden. In einem Brief an die deutschen Bankenverbände nannte die Behörde als Orientierung für die künftige Höhe der Gebühren einen Betrag von 30 Cent bis 1 Euro, wie die "Financial Times Deutschland" berichtete. Dies sei die Spanne für die Kosten, die sich Kreditinstitute eines Automatenverbunds derzeit gegenseitig in Rechnung stellten, heiße es in dem Schreiben. Das Bundeskartellamt hat den Geldinstituten eine Frist bis kommenden Monat gesetzt. Der Zentrale Kreditausschuss, in dem die großen deutschen Bankenverbände vereinigt sind, müsse "baldmöglichst, spätestens aber bis Mitte August, überarbeitete Vorschläge für eine kartellrechtlich vertretbare Lösung" vorlegen, heißt es in dem Brief der Wettbewerbshüter. Ansonsten behalte sich die Behörde kartellrechtliche Sanktionen vor. Die Gebühr, die sich die Institute eines Verbunds für Abhebungen gegenseitig in Rechnung stellen, ist das sogenannte Interbankengeld. Dieses sei nach eigenem Bekunden der Bankenverbände "kostenorientiert festgesetzt" worden, heißt es in dem Brief. Die Banken hatten dem Bundeskartellamt im Streit über die horrenden Automatengebühren vorgeschlagen, künftig für das Abheben an fremden Geldautomaten maximal 5 Euro zu kassieren. Diesen Vorschlag habe das Kartellamt zurückgewiesen. Der Betrag von 5 Euro liege "um das Fünf- bis 15-Fache über den derzeit innerhalb der Verbünde erhobenen Interbankenentgelten", so die Behörde. Eine solche Diskrepanz sei "nicht hinnehmbar". (mit Material von ddp) wnorg-nachrichtenagentur Günter Verstappen Lerchenweg 14 53909 Zülpich info@wnorg-nachrichtenagentur.de 02252-835609 http://www.wnorg-nachrichtenagentur.de


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