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CE-Zeichen für Stahlbauten


Von Ingenieurbüro Jürgen Bialek

Die neue Norm DIN EN 1090-1 als Herausforderung.

Die CE-Kennzeichnung auch für Stahlbau- und Metallbauerzeugnisse steht bevor. Die Normenreihe DIN EN 1090 stellt neue, umfassende Anforderungen an die Ausführungsbetriebe. Mit einer Umsetzung ist rechtzeitig zu beginnen. Wir bieten Ihnen Unterstützung in allen Fragen der CE-Kennzeichnung nach Bauprodukterichtlinie.\r\n
Thumb Zukünftig heißt es Konformität statt Übereinstimmung. Aber das ist doch das Gleiche??? Von der Bedeutung des Wortes ja. Konform bedeutet, dass etwas übereinstimmend oder gleich ist. Der Hintergrund ist jedoch, dass das Übereinstimmungszeichen Ü, das sich immer noch auf vielen Bauprodukten findet, schrittweise durch das Konformitätszeichen CE ersetzt wird. Das CE-Zeichen kennt man bereits aus vielen anderen technischen Bereichen aber auch bereits jetzt z.B. von den meisten Baustoffen. Diese Entwicklung steht auch den so genannten vorgefertigten Bauteilen aus Metall bevor. Hier kommt einiges Neues auf den Stahlbauer und den Metallbauer zu. Mit der Ausgabe Juli 2010 liegt die neueste Fassung der Norm DIN EN 1090-1 vor. In dieser Norm sind die Verfahren zum Nachweis der Konformität tragender Bauteile von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken geregelt. Voraussichtlich im Dezember 2010 wird diese Norm im Europäischen Amtsblatt als harmonisierte Norm veröffentlicht. Das bedeutet, im ersten Halbjahr 2011 ist mit der Aufnahme der Norm in die Bauregelliste B zu rechnen. Eine Einführung dieser Norm als Technische Baubestimmung steht also bevor. Mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt werden so genannte Koexistenzperioden festgelegt. Dies sind Zeiträume, in denen ein Nebeneinander von nationalen und europäischen Bestimmungen möglich ist. Mit dem Ende der Koexistenzperiode verlieren jedoch die nationalen Normen ihre Gültigkeit. In Deutschland betrifft das im Bereich des Stahlbaus im Wesentlichen die Normen DIN 18800-1 und DIN 18800-7. Je nach Bauprodukt können auch noch weitere spezielle Normen betroffen sein. Spätestens nach Ablauf der Koexistenzperiode müssen zwingend alle in den Anwendungsbereich fallenden Erzeugnisse das CE-Zeichen tragen. Mit der bauaufsichtlichen Einführung der DIN EN 1090-1 sind dann auch quasi automatisch die damit im Zusammenhang stehenden Normen zu beachten. So für den Stahlbauer z.B. die EUROCODES als Berechnungsvorschriften und die Norm DIN EN 1090-2, die die bisherige Ausführungsnorm DIN 18800-7 ersetzt. Plötzlich ist dort von Schadensfolgeklassen, Beanspruchungskategorien, Herstellungskategorien die Rede, aus denen dann eine Ausführungsklasse bestimmt wird. In größeren Unternehmen, die auch bisher z.B. die Anforderungen an eine Herstellerqualifikation D oder E erfüllten, wird die Anpassung auf die Sichtweise der europäischen Normung eventuell leichter fallen. Auch in diesen Unternehmen ist jedoch rechtzeitig und sorgfältig mit der Umsetzung zu beginnen. Besonders hart wird es nach Expertenmeinungen jedoch die kleinen Metallbaubetriebe treffen, die nunmehr einen umfassenden Nachweis ihrer Qualifikation erbringen müssen. Auch hier gilt: Eine rechtzeitige Umstellung auf die Anforderungen der harmonisierten Norm sichert auch zukünftig den Marktzugang und hilft Kosten zu sparen. Gern unterstütze ich Sie, wenn es um das Thema CE-Kennzeichnung nach Bauprodukterichtlinie geht. Ingenieurbüro Jürgen Bialek Jürgen Bialek Halsbrücker Str. 34 09599 Freiberg bialek@bialek-ing.de 03731-162529 http://www.bialek-ing.de

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Jürgen Bialek, verantwortlich.

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