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Internet-Betrüger zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt - iclear warnt: Vorkasse birgt zu hohes Risiko


Von iclear GmbH

Mannheim, 10. August 2010. Zu fünfeinhalb Jahren Haft hat das Bonner Landgericht einen Internethändler verurteilt, wie die Online-Ausgabe der Fachzeitschrift Internet World Business (IWB) berichtet. Der Mann hatte in seinem Webshop falsche Preise angegebe

Internethändler verurteilt, weil er bereits in Vorkasse bezahlte Ware nicht geliefert hatte. \r\n
Thumb Von 2.031 Fällen mit einem Gesamtschaden von 610.000 Euro spricht das Gericht, wie auch heise online berichtet. Die Masche des Verurteilten: Erst lockte er Käufer mit extrem günstigen Preisen an, um mit seinen Angeboten in den einschlägigen Preissuchmaschinen ganz oben gelistet zu werden. Allerdings gab er die Preise immer ohne Umsatzsteuer an. Als das Finanzamt das Geld forderte, so die IWB weiter, begann der Händler im November 2009 mit dem Betrug: Er kassierte vorab, verschickte aber die bezahlte Ware, in erster Linie Elektroartikel, einfach nicht mehr. Jetzt muss sich der Händler laut IWB in einem weiteren Verfahren dem Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 7,7 Millionen Euro stellen. iclear: einfachste Sicherheitsregeln nicht beachtet "Einmal mehr haben hier die Kunden offenbar die einfachsten Sicherheitsregeln nicht beachtet", kommentiert iclear-Geschäftsführer Roman Eiber. "Schließlich ist es ein altbekannter Trick von Betrügern, ihre Kunden mit besonders günstig klingenden Preisen zu ködern. Viele Verbraucher werden dann angesichts vermeintlicher Schnäppchen unvorsichtig." iclear rät deshalb Online-Käufern dringend, nur dann per Vorkasse zu bezahlen, wenn ihnen der Händler persönlich bekannt ist und ihr Vertrauen genießt. In allen anderen Fällen sollt man auf die Abwicklung durch ein professionelles Zahlungssystem wie iclear setzen. Inzwischen bieten allein in Deutschland über 6.000 Online-Händler die Zahlungsabwicklung über iclear an. Zu den Shop-Betreibern, die iclear seit langer Zeit mit Erfolg einsetzen, gehört Matthias Hemesath, Geschäftsführer von www.beamershop24.net. Sein Unternehmen wurde von CHIP Online mehrfach zum besten Online-Shop in seiner Kategorie ausgezeichnet. Er meint: "Wirkliche Sicherheit beim Onlinezahlen wird sowohl für Käufer als auch für Händler durch die Kombination von Kreditkarte und Onlineüberweisung mit iclear erreicht. Denn der Einsatz von Kreditkarte und anderen Zahlmethoden wird durch den iclear Service - ohne Verlust an Zeit und Komfort - zusätzlich abgesichert. Kein wirtschaftliches Risiko an der Zahlstelle - durch den Einsatz von iclear. Unsere Erfahrung ist eindeutig: iclear ist für alle Seiten die sicherste Art des Zahlverkehrs im Onlinehandel und für Händler zudem noch ein Umsatzbringer." iclear ist einer der großen unabhängigen Online-Zahlungsanbieter im Internet. Das Unternehmen arbeitet nach dem treuhänderischen Prinzip. Das heißt, das Geld fließt erst an den Händler, wenn die Ware ordnungsgemäß geliefert ist und der Kunde sie behält, also nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Ansonsten bekommt er sein Geld von iclear ohne jeglichen Abzug wieder zurück. Auf der anderen Seite garantiert iclear dem Händler die Zahlung für alle iclear-Kunden. "Eine so umfangreiche und plattform-übergreifende Absicherung für beide Seiten bietet kein anderer Bezahldienst", so iclear-Geschäftsführer Roman Eiber. iclear sichert neben allen banküblichen Bezahlwegen auch die Zahlungsabwicklung über Visa/MasterCard und Online-Überweisungen wie giropay und sofortüberweisung.de ab. Zu den Gesellschaftern des Online-Zahlungsanbieters gehört unter anderem die Landesbank WestLB AG. iclear GmbH Michael Sittek M2, 17 68161 Mannheim +49 (0)621 / 1234 69-60 http://www.iclear.de Pressekontakt: digit media Herbert Grab Schulberg 5 72124 Pliezhausen h.grab@iclear.de 07127 57 07 10 http://www.digitmedia-online.de


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