Bundessozialgericht hat entscheiden: Ehemalige DDR-Ingenieure haben Anspruch auf Rentenerhöhung!
Von Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD)
Ehemalige DDR-Ingenieure haben Anspruch auf eine höhere Rente.\r\n
Bundessozialgericht hat entscheiden:
Ehemalige DDR-Ingenieure haben Anspruch auf Rentenerhöhung!
Jena, 15. August 2010. In einer spektakulären Entscheidung hat das Bundessozialgericht der unsozialen und ungerechten Anwendung gesetzlicher Regelungen zu Lasten der "Technischen Intelligenz" - ehemaliger DDR-Ingenieure endlich einen Riegel vorgeschoben. In vielen Fällen hat das für die Betroffenen deutliche Rentenerhöhungen zur Folge.
In sechs Verfahren hatte sich das oberste deutsche Sozialgericht mit den Anwartschaften der zusätzlichen Altersversorgung für die "Technische Intelligenz" zu befassen. Die Kläger machten in den Verfahren zusätzliche Ansprüche geltend. Im Monat kann das schon einmal im Bereich von 50 Euro zusätzlich liegen. Allen erging es dabei mit ihren Anwartschaften ähnlich. Ihre damaligen Arbeitgeber, die in der Regel VEBe, hatten durch Abgabe einer Umwandlungserklärung vor dem 01.07.1990 die Weichen für die Zukunft im wiedervereinigten Deutschland gestellt. Den Zeitpunkt dieser Erklärung nahmen die Rentenversicherungsträger an, um - sofern diese Erklärung vor dem 01.07.1990 abgegeben worden ist - die Beschäftigung in einem Volkseigenen Betrieb am 30.06.1990 zu verneinen. Auf die tatsächliche Eintragung im Handelsregister wurde nicht abgestellt.
Das Bundessozialgericht hat dieser Anwendung und Auslegung der gesetzlichen Regelungen nun einen Riegel vorgeschoben. Es sei - entgegen der Ansicht der Instanzgerichte und der Rentenversicherungsträger - gerade nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Umwandlungserklärung abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Eintragung im Handelsregister. Dieser lag in der Regel nach dem 30.06.1990, so dass - sofern es sich um einen Produktionsbetrieb handelte - von einem Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen auszugehen ist. Die Anwartschaften sind demnach bei der Rentenberechnung mit zu berücksichtigen.
Betroffene, die in ihrem Rentenbescheid oder dem Bescheid zur Bestätigung des Rentenverlaufes den Passus "leere Hülle" finden, können diesen Bescheid von einem Vereinsanwalt des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V. kostenlos überprüfen lassen.
Weitere Informationen unter www.gegendiskriminierung.de.
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD)
Jens Groschopp
Oberlauengasse 3a
07743 Jena
03641 8761159
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16.08.2010
16. Aug 2010
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Pressemitteilungstext: 295 Wörter, 2538 Zeichen. Artikel reklamieren
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