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Unternehmen in den Krallen der Gewerkschaften


Von Gerwert Consulting Solutions GmbH

Wie die Gewerschaften Ihren Einfluß im Transfergeschäft nutzen

Deutsche Gewerkschaften haben das Geschäft mit dem Beschäftigtentransfer als erste erkannt. Hierdurch haben wir in Deutschland eine Situation in der die Gewerkschaften offensichtlich nicht mehr die Interessen der Arbeitnehmer vertreten wollen sondern ideale zusätzliche Einkunftsmöglichkeiten bei sinkenden Mitgliedseinnahmen sehen. Darüber hinaus lassen sich die gewerkschaftseigenen Bildungsträger so ganz bequem auslasten. Es verfestigt sich der Eindruck, dass sich Gewerkschaften am Leid ihrer Mitglieder bereichern. Eine Aussage, wie Sie aus der DGB-Zentrale in Frankfurt kommt. ?Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen? so Thomas Gerwert.\r\n
Thumb In Krisenzeiten, aber auch in Folge von Restrukturierungen, Unternehmensübernahmen o.ä. können viele Unternehmen einen Personalabbau nicht vermeiden. Für die betroffenen Mitarbeiter heißt es dann zumeist wählen zwischen Kündigung plus Abfindung oder Übertritt in eine Transfergesellschaft. Dies klingt zunächst nach Pest oder Cholera denn in der allgemeinen Berichterstattung kommt das Instrument der Transfergesellschaft stets schlecht weg. Dabei wird oft übersehen, dass die Transfergesellschaft ein durchaus sinnvolles Instrument ist: Viele Arbeitnehmer sind seit Jahren in einem Unternehmen beschäftigt. Sie kennen weder die aktuellen Trends auf dem Arbeitsmarkt oder die Anforderungen an Bewerbungsunterlagen. Hier kann eine Transfergesellschaft helfen. In der Transfergesellschaft sollten Bewerbungsunterlagen gemeinsam mit dem Bewerber erstellt werden. Weiterhin gilt es Stellenangebote zu akquirieren, den Teilnehmer auf Vorstellungsgespräche vorzubereiten und bei Bedarf passgenau für ein konkretes Stellenangebot zu qualifizieren. Den größten Erfolg erzielt man durch wöchentliche Einzelgespräche zwischen einem Transferteilnehmer und einem Berater. Soweit das, was Transfergesellschaften leisten sollen. Die Realität sieht indes meistens anders aus. Ursächlich hierfür ist für Thomas Gerwert, Geschäftsführer der Gerwert Consulting Solutions GmbH und Mitherausgeber des gerade in Produktion befindlichen "Praxishandbuch Transferberatung" die "fehlende Transparenz im Markt für diese Dienstleistungen." Man kann auf dem Markt 3 Gruppen von Transferdienstleistern und Abhängigkeitsverhältnissen feststellen: - Qualifizierungsgesellschaften - Gewerkschaftsnahe Transferdienstleister - Unabhängige Transferdienstleister Hieraus ergeben sich 3 Abhängigkeitsverhältnisse: - Transferdienstleister ist direkter Ableger der Gewerkschaft und meistens als Qualifizierungsgesellschaft oder Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) getarnt - Transferdienstleister ist Mitglied einer Gewerkschaft bzw. Geschäftsführungen beider Parteien sind in beiden Leitungsgremien vertreten. - Unabhängige Transferdienstleister "Durch diese Konstellationen wird schnell klar, warum z.B. Gewerkschaften gerne einmal Ihre Aufgaben als Interessenvertretung der Arbeitnehmer aus dem Blick verlieren. Für den betroffenen Arbeitnehmer zerbrechen die Zukunftsperspektiven dann häufig wie teures Porzellan" so Gerwert. Warum ist es so schlimm, wenn ein Transferdienstleister gewerkschaftsnah ist? Sehr gern präsentieren sich Unternehmen als international, als Branchen- oder Marktführer. Sie gehören zu den Spitzensportlern auf dem Weltmarkt. Den gleichen Anspruch stellen sie auch an Ihre Mitarbeiter. Wenn ein Spitzensportler verletzt ist geht er nicht zum Hausarzt um die Ecke, sondern lässt sich vom besten verfügbaren Facharzt behandeln. Betriebsräte der Personal abgebenden Unternehmen würden diesem Anspruch sicher gern folgen. Schließlich sollte es ihre Aufgabe sein, die bestmöglichen Zukunftsperspektiven für ihre Kollegen zu schaffen. In der Praxis werden sie aber von ihren Gewerkschaften unter Druck gesetzt oder paktieren sogar mit den Interessenvertretern. Eine Analyse der auf dem Markt agierenden Transferdienstleister und deren Erfolgsquoten finden nicht statt. Die Gewerkschaft empfiehlt ihr eigenes Tochterunternehmen bzw. ihre verbundene Transfergesellschaft. Diese Transfergesellschaft kann hundertmal Schlechtleistung erbringen und erhält trotzdem immer wieder Aufträge. Da bei diesem Verfahren eine Kontrolle und ein Vergleich mit dem Transfermarkt nicht notwendig ist, erreicht die Branche eine durchschnittliche Quote bei der Jobvermittlung von zuletzt 31,7% (G.I.B. Studie, 2. HJ 2009). Dabei erreichen unabhängige Anbieter oftmals deutlich höher Quoten. Warum nennen sich einige Transfergesellschaften auch Qualifizierungs- bzw. Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG)? Im Rahmen einer Transfermaßnahe wird ein sogenanntes Qualifizierungsbudget vereinbart. Es soll dazu dienen, Teilnehmern einer Transfermaßnahme durch Weiterbildung eine neue berufliche Perspektive zu ermöglichen. Zunächst sollte man sich aber die Frage stellen: Was ist das Ziel einer Transfergesellschaft? Die richtige Antwort lautet: Mitarbeiter in neue Arbeit zu vermitteln. Leider kommunizieren sowohl die Politik, die Gewerkschaften, die Betreiber von Qualifizierungsgesellschaften bzw. BQGs nur eine Message. Sie suggerieren, dass in der heutigen Zeit ein neuer Job ohne Weiterbildung quasi unmöglich ist. Mit dieser einhelligen Meinung proklamieren Qualifizierungsgesellschaften oder BQGs zunächst einmal das Qualifizierungsbudget für sich. Kein neuer Job ohne Weiterbildung. Keine Qualifizierungsgesellschaft oder BQG kann alle Weiterbildungs- oder Förderprogramme anbieten. Jede hat ein bestimmtes Repertoire an Bildungsmaßnahmen und müsste alle anderen Qualifizierungsmaßnahmen extern einkaufen. Noch vor Beginn der Transfermaßnahme wird das Qualifizierungsbudget aber schon auf der Haben-Seite für die eigenen Weiterbildungsmaßnahmen verbucht. Man weiß weder, welche Qualifizierungen der Arbeitsmarkt in 6 Monaten wünscht oder welche überhaupt für die Transferteilnehmer notwendig sind. Der Leidtragende ist natürlich der Transferteilnehmer. Plötzlich erhält er völlig überflüssige Weiterbildungsmaßnahmen noch bevor er seine erste Bewerbung versendet hat. Dabei läuft es doch in der Praxis oft so: Unternehmen X möchte Herrn Y gern einstellen falls er noch eine weitere wichtige Qualifikation für den neuen Arbeitsplatz erwirbt. Herr Y freut sich über diese neue Chance, hat aber ein Problem. Sein Qualifizierungsbudget wurde bereits für einen MS-Office Computerkurs ausgegeben. Für den von Unternehmen X gewünschten Kurs in Grundlagen im Umgang mit SAP Modulen für die Produktionssteuerung oder Materialwirtschaft ist kein Geld mehr da. Nebenbei bemerkt müsste die Qualifizierungsgesellschaft oder BQG diese Dienstleistung sowieso extern einkaufen. Das wiederum reduziert den eigenen Gewinn am Qualifizierungsbudget. Allein deshalb würde man versuchen Herrn Y abzuweisen. Qualifizierungsgesellschaften und BQGs haben das Geschäft mit der Bildung erkannt. Sie versuchen das Maximum am Qualifizierungsbudget zu verdienen. Um diesen Sumpf trocken zu legen Bedarf es laut Gerwert schärfere gesetzliche Regelungen. "Die Möglichkeiten hat der Gesetzgeber ja aktuell im Rahmen des gerade diskutierten Beschäftigungschancengesetzes" so Gerwert. Die Mindestanforderungen müssten sich an folgenden Kriterien orientieren: - Konkrete und individuelle Unterstützung der Teilnehmer, nicht nur Hilfe zur Selbsthilfe - Arbeitsmarkt-Coaching und neuer Job gehen vor Langzeit-Qualifizierung - Wenn Qualifizierung, dann bedarfsgerechte Inhalte, am beruflichen Ziel orientierte Maßnahmen Vorrausetzung hierfür ist eine schärfere Trennung zwischen den Aufgaben der Arbeitnehmervertretungen und der Umsetzung von Maßnahmen des Beschäftigtentransfers. Ein Interessenkonflikt ist nicht auszuschließen, wenn Arbeitnehmervertretungen eigene Qualifizierungs- oder Beschäftigungs-/Transfergesellschaften betreiben bzw. diesen über andere Kooperationen verbunden sind. Gleiches gilt wenn, Geschäftsführungen, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte von Interessenvertretungen bzw. Qualifizierungsgesellschaften oder Beschäftigungs-/Transfergesellschaften Funktionen in Gremien der jeweils anderen Institution ausüben. Weiterhin dürfen Beschäftigtentransfer und Qualifizierung innerhalb einer Transfermaßnahme nicht vom selben Transferdienstleister oder einer dem Transferdienstleister angeschlossenen Tochter bzw. in Kooperation verbundenen Institution durchgeführt werden. Nur so kann ein Interessenkonflikt bei der Verwendung von Qualifizierungsbudgets minimiert werden. "Zu wünschen ist aber auch, dass sich die Arbeitnehmervertreter in manchen Betrieben stärker mit dem durchaus unangenehmen Thema beschäftigen und ihre eigene Meinung bilden, statt auf Zuruf ein teures Instrument schlecht einzukaufen" sagt Gerwert mit Blick auf die gängige Praxis. Deutsche Gewerkschaften haben das Geschäft mit dem Beschäftigtentransfer als erste erkannt. Hierdurch haben wir in Deutschland eine Situation in der die Gewerkschaften offensichtlich nicht mehr die Interessen der Arbeitnehmer vertreten wollen sondern ideale zusätzliche Einkunftsmöglichkeiten bei sinkenden Mitgliedseinnahmen sehen. Darüber hinaus lassen sich die gewerkschaftseigenen Bildungsträger so ganz bequem auslasten. Es verfestigt sich der Eindruck, dass sich Gewerkschaften am Leid ihrer Mitglieder bereichern. Eine Aussage, wie Sie aus der DGB-Zentrale in Frankfurt kommt. "Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen" so Thomas Gerwert. Gerwert Consulting Solutions GmbH Thomas Gerwert Postfach 4241 49032 Osnabrück tgerwert@gecon.de 0541-580549410 http://www.gerwert-consulting-solutions.de

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Thomas Gerwert, verantwortlich.

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