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18.09.2019
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18.09.2019:
Die Meldebescheinigung muss ab dem 19. September 2019 für ein China Visum durch in Deutschland lebende Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Zuge des Beantragungsprozesses vorgelegt werden. Das Dokument sollte nicht älter als 6 Monate sein. Nicht-EU-Bürger müssen zusätzlich zur Meldebescheinigung noch eine Aufenthaltserlaubnis vorweisen können. Diese neue Regelung gilt bundesweit ungeachtet des Visa-Typs und der Anzahl der Einreisen. Weitere Änderungen bei der China Visa-Beantragung seit September
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In den vergangenen Wochen hat es in den chinesischen Visastellen vermehrt Ã... | Weiterlesen