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Stolperfallen bei der Vereinbarung erhöhter Haftung des Frachtführers.
Zum Urteil I ZR 130/19 vom 17. Dezember 2020 des deutschen Bundesgerichtshofs
24.04.2021
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24.04.2021:
Die CMR sieht eine verschuldensunabhängige, aber der Höhe nach begrenzte Haftung des Fracht-führers vor: Art. 23 Abs. 3 CMR regelt:
Die Entschädigung darf jedoch 8,33 Rechnungseinheiten für jedes fehlende Kilogramm des Rohgewichts nicht überschreiten.
Die erwähnte Rechnungseinheit i... | mehr