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Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahme (EnSikuMaV)
DSC bietet Beratungs- und Umsetzungsunterstützung für Energieversorger (Gas- und Wärmelieferanten), damit Ihre Formulare, Prozesse und SAP-Systeme (u. a. SAP for Utilities) auf die bevorstehende Änderung vorbereitet sind.
15.09.2022
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15.09.2022:
Am 24. August 2022 hat die Bundesregierung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahme (EnSikuMaV) mit Inkrafttreten zum 1. September 2022 beschlossen. Die Laufzeit der Verordnung gilt Stand heute für 6 Monate, bis zum 28. Februar 2023. Die Rege... | mehr