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Anhebung des Mindestlohns ab 01.01.2021

Erweiterte Meldepflicht für geringfügig Beschäftigte erst ab dem 01.01.2022
21.01.2021: Erweiterte Meldepflicht für geringfügig Beschäftigte erst ab dem 01.01.2022Essen - Schon seit Mitte 2020 im Gespräch, aber noch nicht rechtswirksam beschlossen. ... Essen - Schon seit Mitte 2020 im Gespräch, aber noch nicht rechtswirksam beschlossen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es das Bundeskabinett aber dann doch geschafft hat, die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung*) zu beschließen. "Zum 1. Januar 2021 wird der gesetzlic... | Weiterlesen