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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Von

Kategorie
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Zeitraum
21.08.2018 - 22.08.2018
Adresse

DE - 29664 Walsrode
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Die Veranstaltung findet online statt.
Arbeitsfähigkeit wiederherstellen – Arbeitsplätze langfristig erhalten

Was muss der Arbeitgeber tun, wenn Mitarbeiter wegen Krankheit länger oder wiederholt nicht zur Arbeit kommen können? Wie können arbeitsunfähige Beschäftigte langfristig in den Beruf zurückkehren und ihren Arbeitsplatz erhalten? Dann ist der Arbeitgeber gefordert: Wenn ein Beschäftigter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX durchführen. Der Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertreter ist beim Verfahrensablauf zu beteiligen und für die Überwachung der Maßnahmen zuständig.
Eingestellt am: 07.04.2024 von: Christina Schmitt.

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