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SAP – Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) in Versammlungsstätten

Von

Kategorie
Weiterbildung
Zeitraum
09.05.2016 - 11.05.2016
Adresse

DE - 51103 Köln
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Die Veranstaltung findet online statt.
Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO 2005 Auszug, Fassung 2014), Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) der Länder bzw. Sonderbauverordnung NRW insbesondere in den Fassungen ab 2004–2014 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.

Zielgruppe
Betreiber, Veranstalter, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung, inkl. Veranstaltungstechnik

MVStättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014)

§ 40 Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, technische Probe

(1) Die Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik müssen mit den bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen und sonstigen technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte vertraut sein und deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, während des Betriebs gewährleisten.
(5) ... Im Fall des Absatzes 4 können die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 von einer aufsichtführenden Person wahrgenommen werden.

Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:

Sachkundenachweis: Veranstaltungstechnik
Leitung und Aufsicht in Veranstaltungen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie Schutzziele der VersammlungsstättenVO
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift Nr. 17 und 18 (ehemals BGV/GUV C 1) – „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Erkennen von Gefährdungen und Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Einsatz und Verantwortung von Aufsichtspersonen sowie Erfahrungsaustausch

Es wird ein Fachgespräch oder eine Ortsbesichtigung sowie eine LEK (LernErfolgsKontrolle) durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung wird an jeden Teilnehmer ein schuleigenes Zertifikat ausgehändigt.

Sie wünschen ein individuelles Seminar an Ihrem Standort? Bitte senden Sie eine E-Mail an: service@avb-akademie.de
Eingestellt am: 27.03.2024 von: Sandra Weidmann.

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