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Ruhensvorschriften im Versorgungsrecht

Von

Kategorie
Coaching & Persönlichkeitsentwicklung
Zeitraum
15.11.2016 - 16.11.2016
Adresse
Hubertusallee 18
DE - 42117 Wuppertal (Weiterbildungszentrum Wuppertal)
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Die Veranstaltung findet online statt.

Kurzbeschreibung


Die in der Beamtenversorgung maßgebenden Ruhensvorschriften nehmen immer mehr an Bedeutung zu. Zum einen führt die in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegene Flexibilisierung in den Erwerbsbiographien dazu, dass viele Versorgungsberechtigte neben ...

Seminarinhalt


  • Anwendung der Ruhensvorschriften beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit
    • Renten (§ 55 BeamtVG und § 14 Abs. 5 BeamtVG)
    • Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (§ 53 BeamtVG)
    • weiteren Versorgungsbezügen (§ 54 BeamtVG)
    • Versorgungsbezügen aus zwischen- oder überstaatlicher Verwendung (§ 56 BeamtVG)
  • Zusam­men­treffen von Versorgungsbezügen mit Renten (§ 55 BeamtVG)
    • Voraussetzungen für die Anwendung der Ruhensvorschrift
    • Feststellung der einzubeziehenden Rente bzw. Rententeile 
    • Bestimmung der maßgebenden Höchstgrenze 
    • Durchführung der Ruhensvorschrift 
    • Ergänzende Regelungen (z. B. § 14 Abs. 5 BeamtVG) Übergangsvorschriften
  • Zusam­men­treffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (§ 53 BeamtVG)
    • Voraus­set­zungen für die Anwendung der Ruhensvorschrift
    • Feststellung der einzubeziehenden Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen 
    • Bestimmung der maßge­benden Höchst­grenze 
    • Durch­führung der Ruhensvorschrift 
  • Zusam­men­treffen von Versorgungsbezügen mit weiteren Versorgungsbezügen (§ 54 BeamtVG)
    • Definition des Begriffs „Versorgungsbezüge“
    • Feststellung der maßge­benden Variante im Rahmen der Ruhensvorschrift 
    • Bestimmung der maßge­benden Höchst­grenze 
    • Durch­führung der Ruhensvorschrift 
  • Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsbezügen aus zwischen- oder überstaatlicher Verwendung (§ 56 BeamtVG)
    • Bestimmung des maßgebenden Rechtsstands für die Anwendung der Ruhensvorschrift
    • Bestimmung der Höchstgrenze und des Ruhensbetrages
  • Vorgehensweise bei der Kombination mehrerer Ruhensvorschriften

Teilnehmer


Mindestens: 4
Maximal: 0

Preis


790€ (mehrwertsteuerfrei, einschließlich Seminarunterlagen, Pausengetränken und Mittagessen)
Eingestellt am: 27.03.2024 von: Ralf Engel.

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