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Dienstunfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz Grundlagenseminar

Von

Kategorie
Coaching & Persönlichkeitsentwicklung
Zeitraum
09.06.2016 - 10.06.2016
Adresse
Leipziger Straße 106-
DE - 10117 Berlin (NH Berlin Mitte)
Auf Karte anzeigen
Die Veranstaltung findet online statt.

Kurzbeschreibung


Soll ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt werden, sind nicht nur rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere bei der Feststellung von Körperschäden, Kausalität (Abgrenzung zu Vorschäden), Unfallfolgen und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkei...

Seminarinhalt


  • Grundzüge des Dienstunfallrechts
    • Was ist wann ein Dienstunfall?
    • Tatbestands­merkmale
  • Der Wegeunfall
    • Zweifelsfälle entscheiden: Beispiele der Praxis, z. B. Direkter Weg – Wegeunterbrechungen – Abweg/Umweg – Dritter Ort
  • Vorschaden – Äußeres Ereignis
    • Wann ist ein Vorschaden wahrscheinlich?
    • Wie ist ein Vorschaden festzustellen?
    • Mitwirkungspflichten des Verletzten
    • Zusammenhangsbegutachtungen
    • Wann ist der Vorschaden allein wesentlich (Gelegenheitsursache)?
  • Aufgaben und rechtliche Möglichkeiten der Verwaltung
  • Auswahl des geeigneten Gutachters
  • Gutachtenauswertung
    • Lesen und Verstehen ärztlicher Stellungnahmen
    • Kritische Auseinandersetzung mit ärztlichen Stellung­nahmen
    • Entscheidung über die Verwertbarkeit des Gutachtens
  • Abweichen von ärztlichen Einschätzungen
  • Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) / des Grades der Schädigungsfolgen (GdS)
    • Abgrenzung zum Grad der Behinderung (GdB)
    • Feststellung von Unfallfolgen
    • Wie wird die MdE / der GdS festgestellt?
    • Ist die ärztliche Einschätzung plausibel?
    • Welche Erfahrungswerte kann man zugrunde legen?
    • Wann darf von der ärztlichen Einschätzung der MdE / dem GdS abgewichen werden?
    • Wie wirken sich Vorschäden auf die Höhe der MdE / des GdS aus?
    • Verfahren bei gestaffelt eingeschätzter MdE bzw. gestaffelt eingeschätztem GdS
  • Wann wird der Unfallausgleich neu festgestellt?
  • Verschlimmerung / Verbesserung von Unfallfolgen
    • Wann liegt eine wesentliche Änderung vor?
  • Wann erfolgt eine Korrektur des Verwaltungsaktes?
    • Nach § 35 Abs. 3 BeamtVG oder den entsprechenden Vorschriften der Länder
    • Nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz oder den entsprechenden Vorschriften der Länder

Teilnehmer


Mindestens: 4
Maximal: 0

Preis


790€ (mehrwertsteuerfrei, einschließlich Seminarunterlagen, Pausengetränken und Mittagessen)
Eingestellt am: 14.04.2024 von: Ralf Engel.

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