Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Beschwerdestelle! Und was tun?
Von PERSONALextern
Große Unsicherheiten bei der Umsetzung des Gesetzes erfordern Schulung.
Bei der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Geleichbehandlungsgesetz bestehen oft große Unsicherheiten in der Umsetzung. \r\n
Seit vier Jahren ist nunmehr das AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Danach haben alle Unternehmen, Betriebe und Behörden eine "Betriebliche Beschwerdestelle" einzurichten. In der Realität stellen sich hierbei vielfach Probleme, über die sich im Gesetz keine weiteren Regelungen finden. Deshalb kommt der Ausgestaltung der Beschwerdestelle eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grunde unterstützt PERSONALextern seit Einführung des AGG Unternehmen und Behörden bei der Umsetzung des Gesetzes. Speziell für Mitglieder der betrieblichen Beschwerdestelle sowie Geschäftsführer und Personalleiter, die sich mit der Ausgestaltung der betrieblichen Beschwerdestelle beschäftigen müssen wird das Spezialseminar "Betriebliche Beschwerdestelle in der Praxis" angeboten. Die nächsten Seminartermine sind der 18.11.2010 in München und der 25,11.2010 in Hannover. Weitere Informationen im Internet: www.personalextern.de
PERSONALextern
Karl-Heinz Heuer
Gartenweg 3
38459
Bahrdorf
info@heuer-personal.de
05364 946 138 - 0
http://www.heuer-personal.de
Kommentare
27.09.10
27. Sep 10
Meldung teilen
Bewerten Sie diesen Artikel
Hinweis
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Karl-Heinz Heuer, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 122 Wörter, 1073 Zeichen. Artikel reklamieren
Pressemitteilungstext: 122 Wörter, 1073 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!