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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Beschwerdestelle! Und was tun?


Von PERSONALextern

Große Unsicherheiten bei der Umsetzung des Gesetzes erfordern Schulung.

Bei der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Geleichbehandlungsgesetz bestehen oft große Unsicherheiten in der Umsetzung. \r\n
Thumb Seit vier Jahren ist nunmehr das AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Danach haben alle Unternehmen, Betriebe und Behörden eine "Betriebliche Beschwerdestelle" einzurichten. In der Realität stellen sich hierbei vielfach Probleme, über die sich im Gesetz keine weiteren Regelungen finden. Deshalb kommt der Ausgestaltung der Beschwerdestelle eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grunde unterstützt PERSONALextern seit Einführung des AGG Unternehmen und Behörden bei der Umsetzung des Gesetzes. Speziell für Mitglieder der betrieblichen Beschwerdestelle sowie Geschäftsführer und Personalleiter, die sich mit der Ausgestaltung der betrieblichen Beschwerdestelle beschäftigen müssen wird das Spezialseminar "Betriebliche Beschwerdestelle in der Praxis" angeboten. Die nächsten Seminartermine sind der 18.11.2010 in München und der 25,11.2010 in Hannover. Weitere Informationen im Internet: www.personalextern.de PERSONALextern Karl-Heinz Heuer Gartenweg 3 38459 Bahrdorf info@heuer-personal.de 05364 946 138 - 0 http://www.heuer-personal.de


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