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Nur wenige Unternehmen nutzen die seit 01.01.2004 mögliche Förderung von Outplacementberatungen


Von GeCon - Unternehmens- und Personalberater GmbH

Im Rahmen der Umsetzung der sog. Hartz III-Gesetze erfolgt nunmehr eine Förderung von Outplacementangeboten durch das Arbeitsamt, eine Tatsache, die bisher nur wenigen Unternehmen bekannt ist.
Thumb Nur wenige Unternehmen nutzen die seit 01.01.2004 mögliche Förderung von Outplacementberatungen ...................................... Beim Abbau von Arbeitsplätzen haben Unternehmen mit einigen negativen Folgen zu rechnen. Finanzielle Belastungen wie Abfindungszahlungen oder Anwalts- und Gerichtskosten sind hierbei nur eine Seite. Viel stärker schlagen negative öffentliche Stimmung oder Loyalitätsverluste und ein schlechtes Image zu Buche, was die langfristig orientierte Unternehmensstrategie nachhaltig über Bord werfen könnte. Daher gilt es, den Personalabbau auch strategisch anzugehen. Es ist ja durchaus möglich, dass entlassene Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt wieder benötigt werden. Eine wohldurchdachte und konfliktarme Trennung von Mitarbeitern bildet hierfür eine absolute Notwendigkeit. Entsprechende Unterstützung finden Unternehmen hierbei insbesondere im Rahmen eines sog. Outplacements. Die sinnvolle Bedeutung derlei Unterstützungsmassnahmen ist inzwischen auch vom Gesetgeber erkannt worden. Im Rahmen der Umsetzung der sog. Hartz III-Gesetze erfolgt nunmehr eine Förderung von Outplacementangeboten durch das Arbeitsamt, eine Tatsache, die bisher nur wenigen Unternehmen bekannt ist. Mit Verabschiedung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (auch als Harz III bezeichnet) werden seit 01. Januar 2004 von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer durch Teilnahme an Transfermaßnahmen - beispielsweise Outplacement - vom Arbeitsamt gefördert. War die Förderung bisher eine sog. "Kannleistung" der Arbeitsämter, so besteht jetzt ein sicherer und damit verlässlicher Rechtsanspruch auf Förderung. Arbeitgeber können ab sofort gleich doppelt an einer Outplacementberatung profitieren, neben dem Zuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit bietet die GeCon - Unternehmens- und Personalberater GmbH ein in Deutschland einmaliges Job-Search-Tool an und sichern somit unseren Mandanten eine Rundum-Betreuung mit hoher Kontakt- und Vermittlungsquote, nicht nur für Führungskräfte! Interessierte Unternehmen können unser Merkblatt "Outplacement" kostenlos per Email ( mailto:post@gecon.de) oder Telefon (02161-992512) anfordern. Ein detailliertes Informationsblatt über die Förderung der Outplacementberatung ist darüber hinaus kostenlos auf unserer Homepage als pdf-Datei zum Download verfügbar. -------------------------- Die GeCon - Unternehmens- und Personalberater GmbH berät seit 1999 erfolgreich Unternehmen aus dem Mittelstand insbesondere in Fragen des Personalmanagements. Mehr über uns unter http://www.gecon.de Ansprechpartner für die Presse: GeCon - Unternehmens- und Personalberater GmbH Herr Dipl.-Kfm. Thomas Gerwert (Geschäftsführender Gesellschafter) Telefon: 02161-992512 Telefax: 02161-992513 Email: tgerwert@gecon.de Postanschrift: Lockhütter Str. 153a


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Thomas Gerwert, verantwortlich.

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