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Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Straßenverkehrsrecht


Von D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Neue Winterreifenpflicht

Künftig dürfen Autos bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, welche die Anforderungen einer EU-Richtlinie von 1992 erfüllen. Dies hat der Bundesrat in einer Neufassung der von § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung bestimmt, um die Winterreifenpflicht gesetzlich abzusichern.\r\n
Thumb Künftig dürfen Autos bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, welche die Anforderungen einer EU-Richtlinie von 1992 erfüllen (so genannte "M+S"-Reifen, "M+S" steht für "Matsch und Schnee"). "Sonst drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg", warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Dies hat der Bundesrat in einer Neufassung der von § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung bestimmt, um die Winterreifenpflicht gesetzlich abzusichern. D.A.S. Hintergrundinformation: In einem Urteil vom 09.07.2010 hatte das Oberlandesgericht Oldenburg die bisherige Regelung zur Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die Vorschrift sei zu unbestimmt. Weder könne der Autofahrer daraus entnehmen, wann genau er andere Reifen aufziehen müsse, noch sei irgendwo definiert, welche Reifen für winterliche Verhältnisse geeignet seien. Daraufhin hat der Bundesrat im November 2010 einer Neufassung von § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, um die Winterreifenpflicht gesetzlich abzusichern. Künftig dürfen Autos bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, welche die Anforderungen einer EU-Richtlinie von 1992 erfüllen (so genannte "M+S"-Reifen, "M+S" steht für "Matsch und Schnee"). Dies sind Reifen, die besonders bei Matsch und Schnee unter anderem durch ihr Profil bessere Fahreigenschaften aufweisen als Sommerreifen. Wer bei den genannten Wetterverhältnissen ohne Winterreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro (bisher 20 Euro) rechnen, Behinderungen im Straßenverkehr kosten 80 Euro. Dazu kommt je ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Alle Achsen müssen mit geeigneten Reifen bestückt sein. Als besonders wintertauglich sieht der Bundesrat Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht an. Bei diesen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert werden. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft werden von der Winterreifenpflicht ausgenommen, auch Fahrzeuge von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz, soweit für sie bauartbedingt keine "M+S"-Reifen erhältlich sind. Die Neuerung gilt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bundesrat, Drucksache 699/10 vom 03.11.2010 Tipp: "M+S"- Reifen gibt es als Winter- und als Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen. Beide sind zulässig. Es gibt jedoch nach wie vor keine Garantie dafür, dass jeder Reifen mit dem Aufdruck "M+S" im Winter auch tatsächlich bessere Fahreigenschaften besitzt als ein Sommerreifen. Autofahrer sollten sich daher vor der Anschaffung einschlägige Testberichte ansehen. Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de. D.A.S. Rechtsschutzversicherung Anne Kronzucker Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München 089 6275-1382 www.das-rechtsportal.de Pressekontakt: HARTZKOM Katja Rheude Anglerstr. 11 80339 München das@hartzkom.de 0899984610 http://www.hartzkom.de


Kommentare


Bernd Krause (Der Fairsicherungsladen GmbH)
Insgesamt wird der Verkehrsrechtsschutz häufig vernachlässigt. Gerade in den oben genannten Fällen kann es passieren, dass Gutachter und Anwälte hinzu gezogen werden müssen. Außerdem handelt es sich bei nicht vorhandenen Winterreifen in manchem Fällen sogar um eine Obliegenheitsverletzung, die sich auch auf die KFZ Versicherung negativ auswirkt. Im Bereich Verkehrsrecht möchten wir Ihnen diese Seite ans Herz legen für weitere Informationen: http://rechtsschutz24.net/verkehrsrechtsschutz-vergleich (27.06.2016, 09:05 Uhr)
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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Katja Rheude, verantwortlich.

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