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AEO Zertifizierung - Die zweite Welle läuft: Zollbewilligungen müssen bis Jahresende 2011 neu bewertet werden


Von Lobraco Akademie GmbH

Winningen (Koblenz), 26. Januar 2011 - Bewilligungen als Zugelassener Ausführer (ZA)werden von den Zollbehörden überprüft und neu bewertet, diese Vorgänge müssen bis zum Jahresende 2011 abgeschlossen sein. Betroffen sind mehrere 10.000 Unternehmen in Deu

Bewilligungen als Zugelassener Ausführer (ZA)werden von den Zollbehörden überprüft und neu bewertet, diese Vorgänge müssen bis zum Jahresende 2011 abgeschlossen sein. Betroffen sind mehrere 10.000 Unternehmen in Deutschland, der Zeitplan ist eng bemessen und fordert zu sofortigem Handeln auf\r\n
Thumb Winningen (Koblenz), 26. Januar 2011 - Bewilligungen als Zugelassener Ausführer (ZA)werden von den Zollbehörden überprüft und neu bewertet, diese Vorgänge müssen bis zum Jahresende 2011 abgeschlossen sein. Betroffen sind mehrere 10.000 Unternehmen in Deutschland, der Zeitplan ist eng bemessen und fordert zu sofortigem Handeln auf. Aus diesem Grund bietet die Lobraco Akademie GmbH 2011 allen betroffenen Unternehmen die praxiserprobte und zielführende Begleitung zum Erhalt der Bewilligung an. Zollseitig ist die Voraussetzung zum Erhalt der Bewilligung die Beantwortung eines "Fragenkatalogs zur Selbstbewertung" innerhalb einer von der Zollbehörde festgesetzten Frist. Sind danach die Bewilligungskriterien nicht erfüllt, so wird die Bewilligung zunächst ausgesetzt, als nächste Sanktion folgt der Entzug der Bewilligung. Der Fragenkatalog zum Erhalt der Bewilligung besteht aus 36 Einzelfragen, unterteilt in 4 Kapitel. Die Fragen sind absolut tiefgehend, die Behörde will sich ein exaktes Unternehmensbild verschaffen und verlangt auch die Offenlegung von unternehmensintern vertraulich behandelten Themen. Der Duktus der Fragen ist in Amtsdeutsch gehalten, die Zielrichtung der Fragen oft nicht zu erkennen, die Folgen ungenügender Beantwortung können für ein Unternehmen schwerwiegend sein. Dieter Froitzheim: "Hier setzen wir an. Wir vermitteln den betroffenen Unternehmen Verständnis für die Fragen und deren korrekte und werthaltige Beantwortung. Wir führen und unterstützen bis zur Abgabe der Bewertung und darüber hinaus." Zusätzlich rät die Lobraco Akademie GmbH zum Antrag auf Erteilung eines AEO-Zertifikats, und zwar mindestens Zertifikat C, das die Neubewertung der ZA-Bewilligung ersetzt. Die hier ebenfalls notwendige Selbstbewertung ist bis auf 4 Fragen identisch mit der Selbstbewertung zum Erhalt der ZA-Bewilligung - auch hier ist die Lobraco-Akademie GmbH spezialisiert auf die Begleitung der Unternehmen bis zur Zertifizierung. Christian Buchenthal ergänzt: "Darüber hinaus können die Unternehmen die in der Zusammenarbeit mit der Lobraco Akademie GmbH erarbeiteten Antworten zu einer kritischen Überprüfung der vorhandenen Prozesse und Abläufe nutzen." Detaillierte Informationen erhalten Sie auf Anfrage direkt unter 02606-96339-244. Lobraco Akademie GmbH Christian Buchenthal Auf dem Meer 3 56333 Winningen buchenthal@lobraco.de 026069633910 http://www.lobraco.de


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