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Datenzugriff auf Kassensysteme: Kassendaten tagesaktuell archivieren und managen


Von TRIBUTUS Compliance Solutions GmbH

Der Beschluss des Bundesministeriums der Finanzen zur Ausweitung des Datenzugriffs auf Kassensysteme stellt Unternehmen vor große Probleme. ...
Thumb Der Beschluss des Bundesministeriums der Finanzen zur Ausweitung des Datenzugriffs auf Kassensysteme stellt Unternehmen vor große Probleme. Um den Gesetzesvorgaben des BMF zu entsprechen hat die Tributus Compliance Solutions GmbH eine Lösung entwickelt, Kassendaten täglich zu archivieren und umgehend wieder abzurufen. Insbesondere für Unternehmen mit einem weitreichenden Filialnetz ist dieses Standardprodukt eine effiziente Lösung. Auszug aus dem BMF Schreiben vom 26.11.2010: "Steuerlich relevante Einzeldaten müssen unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung der Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist unzulässig. Ein ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend. Während der Dauer der Aufbewahrungsfrist müssen die Daten jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können. Ein Archivsystem muss die gleichen Auswertungen wie jene im laufenden System ermöglichen." Die Tributus Compliance Solutions GmbH hat sich schon frühzeitig mit der Vorgabe des BMF beschäftigt und eine Lösung entwickelt, Kassendaten tagesaktuell revisionssicher zu archivieren und zeitnah wieder abzurufen. Hierbei ist die Anzahl der Kassensysteme/Filialen und der Datenumfang unerheblich. Das Managen und der Abruf der archivierten Kassendaten erfolgt über die von der Tributus entwickelte ILM-/GDPdU-Plattform CIC (Compliance Information Center), die schon von namhaften Unternehmen eingesetzt wird. Auf "Knopfdruck" werden Daten vom CIC gezielt aus dem Archiv genommen, die "Business Logik" zwischen den Daten hergestellt, und dem Anwender dargestellt. Der Export der Daten geschieht in einem allgemeingültigen Format (IDEA, Z3 etc.) und entspricht damit den Vorgaben des BMF. Unabhängig von der Unternehmensgröße sollte die auferlegte Aufbewahrungspflicht von Kassendaten ernst genommen werden, da bei Nichtbeachtung ein Verzögerungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro verhängt werden kann. Frühzeitiges Handeln erspart Verzögerungsgeld und sichert die IT-Compliance. Durch den Einsatz des CIC der Tributus Compliance Solutions GmbH wird das Haftungsrisiko für Mitarbeiter und steuerliche Risiken eines Unternehmens erheblich reduziert. Weitere Informationen finden Sie hier: http://bit.ly/nk4LFK TRIBUTUS Compliance Solutions GmbH Knut Ludwiczak Siegburger Straße 149-151 50679 Köln knut.ludwiczak@tributus.com 0221-9894659 http://www.tributus.com


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Knut Ludwiczak, verantwortlich.

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