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Senioren im Straßenverkehr


Von D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Mit 65 Jahren, da fängt das Leben an...

Im Alter mobil zu bleiben, steigert die Lebensqualität. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt in ihrem aktuellen Verbrauchertext zum Thema ?Senioren im Straßenverkehr? nützliche Hinweise, wie sich die Generation 65plus im Auto oder zu Fuß sicher bewegen kann.
Thumb Das Risiko, sich im Straßenverkehr schwer zu verletzen oder tödlich zu verunglücken liegt bei Fußgängern, Rad- und Autofahrern der Generation 65plus deutlich höher als bei jüngeren Menschen. Zudem verläuft die Heilung oft sehr langsam. Wie sich Senioren im Straßenverkehr sicher bewegen, ohne ihre Mobilität einbüßen zu müssen, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Laut den Verkehrsunfallstatistiken der Polizei sind ältere Menschen im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn kommt es bei diesen Personen zu einem Unfall, treten nicht nur schwerwiegende Verletzungen aufgrund ihrer körperlichen Konstitution auf. Auch die gesundheitlichen Folgeschäden sind oft größer als etwa bei einem Jugendlichen. Zudem lässt im Alter die Reaktionszeit nach und Gefahren werden nicht schnell genug erkannt. Risiken verantwortungsbewusst abwägen Viele Senioren sind bis ins hohe Alter mit dem Auto unterwegs. Allerdings können weder Routine noch eine lange Fahrpraxis darüber hinwegtäuschen, dass gerade im Alter wichtige Fähigkeiten für das Autofahren wie Sehen und Hören sowie die Reaktionsfähigkeit nachlassen. Hinzu kommt eine allgemeine Leistungsabnahme, die durch Krankheiten und die Einnahme von Medikamenten oft noch verstärkt wird. Doch erst, wenn es zu erheblichen Auffälligkeiten oder gar zu einem Unfall kommt, schreitet die Fahrerlaubnisbehörde ein: Zweifelt sie, ob der Führerscheininhaber aus altersbedingten Gründen noch fit fürs Fahren ist, kann sie ein ärztliches Gutachten bzw. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, abgekürzt MPU, verlangen (§ 11 Abs. 2 und 3 Fahrerlaubnisverordnung). Eine Überprüfung ist allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn berechtigte Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung bestehen. "Die Untersuchung findet dann zum Beispiel bei einem Facharzt oder dem Amtsarzt des Gesundheitsamtes statt", erklärt Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtschutzversicherung. "Anhand des daraufhin erstellten Gutachtens können bestimmte Auflagen, wie z.B. das Tragen einer Sehbrille oder ein Nachtfahrverbot angeordnet und sogar in den Führerschein eingetragen werden." Derjenige, dem das Gutachten die Fahreignung komplett abspricht, wird aufgefordert, freiwillig auf seinen Führerschein zu verzichten. Und erst, wenn der Betreffende dem nicht nachkommt, wird der Schein eingezogen. Daher ein Ratschlag der D.A.S. Expertin: "Um auch im Alter die Flexibilität und Freiheit zu behalten, die das Auto bietet, ist eine regelmäßige ärztliche Überprüfung im Hinblick auf die Fahrtauglichkeit sinnvoll. Außerdem können hin und wieder ein paar Praxisstunden mit einem Fahrlehrer hilfreich sein. Dabei erfahren Sie auch, welche aktuellen Änderungen es in der Straßenverkehrsordnung gibt!" "Keinen Fuß mehr vor die Tür setzen?" Nicht nur mit dem Auto, auch als Fußgänger können ältere Menschen aufgrund geringerer Reaktionszeit und eventueller gesundheitlicher Einschränkungen schnell in gefährliche Situationen geraten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes war im Jahr 2009 fast jeder zweite getötete Fußgänger über 65 Jahre alt. Umso wichtiger ist es, dass Senioren Straßen ausschließlich an sicheren Stellen wie Fußgängerampeln und Zebrastreifen überqueren. Dies bedeutet zwar manchmal einen Umweg. Doch dieser sollte lieber in Kauf genommen werden, um Unfälle zu vermeiden. Eine Unterstützung können hier die Präventionsangebote der Polizei oder der Deutschen Verkehrswacht bieten: Im Rahmen solcher Verkehrssicherheitsberatungen werden Senioren Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie sich trotz altersbedingter Beeinträchtigungen, etwa nachlassendem Seh- oder Gehörvermögen, sicher im Straßenverkehr bewegen können. Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/ Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.792 Kurzfassung: Mobil im Alter Wie schützen sich Senioren vor Unfällen? Gerade für Senioren bedeutet mobil zu sein, aktiv am Leben teilzunehmen, Besorgungen zu erledigen und Freundschaften zu pflegen. Für sie ist es daher besonders wichtig, sich weiter im Straßenraum bewegen zu können. Allerdings sind sie als Fußgänger, Rad- und Autofahrer stark gefährdet, selbst bei kleinen Unfällen im Straßenverkehr schlimme Schäden davon zu tragen. Zudem sind die gesundheitlichen Folgeschäden oft größer als etwa bei einem Jugendlichen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt daher Tipps, wie sich gerade ältere Menschen im Straßenverkehr sicher bewegen. Bei Autofahrern empfiehlt sich eine regelmäßige Gesundheitsprüfung. In Deutschland besteht dazu allerdings keine Pflicht. Die Fahrerlaubnisbehörde kann nur einschreiten, wenn jemand im Straßenverkehr auffällig geworden ist. Haben sich Zweifel an der Fahrtauglichkeit ergeben, kann die Behörde ein ärztliches Gutachten bzw. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen. Je nach Ergebnis bleibt die Fahrerlaubnis bestehen oder wird mit Auflagen verbunden, z.B. dem Tragen einer Brille oder einem Nachtfahrverbot. Nur derjenige, dem die Untersuchung die Fahreignung komplett abspricht, wird aufgefordert, freiwillig auf seinen Führerschein zu verzichten. Und erst, wenn der Betreffende dem nicht nachkommt, wird der Schein eingezogen. Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/ Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.450 Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg. Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/SeniorenimStrassenverkehr/Bild1.jpg, Bild2 bzw. Bild3 zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversi-cherung" als Quelle an - vielen Dank! Weitere Informationen: D.A.S. Anne Kronzucker Tel 089 6275-1613 Fax 089 6275-2128 E-Mail: anne.kronzucker@ergo.de www.das.de HARTZKOM Katja Rheude Tel 089 998 461-24 Fax 089 998 461-20 Anglerstraße 11. 80339 München E-Mail: das@hartzkom.de Über die D.A.S. Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de. D.A.S. Rechtsschutzversicherung Anne Kronzucker Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München 089 6275-1382 www.das.de das@hartzkom.de Pressekontakt: HARTZKOM Katja Rheude Anglerstr. 11 80339 München das@hartzkom.de 089 9984610 http://www.hartzkom.de


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