GeschäftsreiseVerband für ausgewogene und rechtlich unbedenkliche Vertragsverhältnisse zwischen Fluggesellschaften und Unternehmen
Um Firmenkunden Sicherheit bei Vertragsverhandlungen mit Fluggesellschaften zu geben, hat der Verband einen Standard-Vertrag für seine Mitgliedsunternehmen entwickelt. Er enthält alle wesentlichen Regelungen einer Rahmenvereinbarung für den Einkauf von Flugreisen und definiert wichtige Kundenansprüche.
Um Firmenkunden Sicherheit bei Vertragsverhandlungen mit Fluggesellschaften zu geben, hat der Verband einen Standard-Vertrag für seine Mitgliedsunternehmen entwickelt. Er enthält alle wesentlichen Regelungen einer Rahmenvereinbarung für den Einkauf von Flugreisen und definiert wichtige Kundenansprüche.
"In der Geschäftsreisebranche sind Personen- und Unternehmensdaten besonders eng miteinander verwoben. Der Geschäftsreisende hinterlässt ständig Informationen über sich und seinen Arbeitgeber: Wenn er den Anmeldebogen im Hotel ausfüllt, wenn er sich für Veranstaltungen einträgt und am umfangreichsten bei jeder Zahlung per Kreditkarte. Deswegen verfolgt der VDR seit Jahren das Ziel, den Schutz von Daten, die sich auf Personen und Unternehmen beziehen, zu verbessern", so Ralph Rettig, Vizepräsident des GeschäftsreiseVerbands VDR. "Problematisch bei den Verträgen war oft, dass darin eine umfassende Weitergabe von Daten zwischen Reisebüros, Buchungssystemen, Kreditkartenanbietern und Fluggesellschaften verlangt wird und die entstehenden Datenprozesse nicht transparent sind."
Bei den Verträgen handelt es sich um Rahmenvereinbarungen über sogenannte Firmenförderungsprogramme, die die Voraussetzungen für umsatzbezogene Rabatte zugunsten der Unternehmen regeln. Der Standard schafft ein ausgewogenes und rechtlich unbedenkliches Vertragsverhältnis zwischen Fluggesellschaft und Unternehmen. Dies gilt vor allem für die Bestimmungen des Datenschutzes und für sogenannte "Malus"-Regelungen, die in manchen aktuellen Verträgen zur Anwendung kommen.
Passend zur aktuellen Einführung der Optional Payment Charge (OPC) der Deutschen Lufthansa sieht der Vertrag auch vor, die Weitergabe des Kreditkartenentgelts nicht zuzulassen. "Das ist eine zusätzliche Diversifizierung des Flugpreises und erzeugt zunehmend Intransparenz", kritisiert Rettig.
"Fluggesellschaften verstehen durch den VDR-Mustervertrag besser, was Unternehmen brauchen und können so auch besser auf ihre Kunden eingehen. Der Vertrag regelt währenddessen nicht nur die Rechte der Unternehmen, sondern auch ihre Pflichten - die Forderung nach Transparenz zum Beispiel geht durchaus in beide Richtungen", betont Dirk Gerdom, Präsident des Verbandes.
Frankfurt am Main, den 26. August 2011
Verband Deutsches Reisemanagement e.V.
Julia Anna Eckert
Darmstädter Landstraße 125
60598 Frankfurt/Main
eckert@vdr-service.de
069 - 69 52 29 33
http://www.vdr-service.de
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26.08.11
26. Aug 11
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