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MWS-Buchhaltungsservice und Lößner & Partner vereinbaren Kooperation


Von MWS-Buchhaltungsservice

Als eines der ersten Buchhaltungsdienstleistungsunternehmen vereinbaren MWS-Buchhaltungsservice mit Sitz in Tutzing am Starnberger See und Lößner & Partner, Spezialist für Befreiung Prüfung (SV Check) Sozialversicherungspflicht, eine partnerschaftliche un

Als eines der ersten Buchhaltungsdienstleistungsunternehmen vereinbaren MWS-Buchhaltungsservice mit Sitz in Tutzing am Starnberger See und Lößner & Partner, Spezialist für Befreiung Prüfung (SV Check) Sozialversicherungspflicht, eine partnerschaftliche und Mandanten orientierte Zusammenarbeit durch bundesweite Kooperation
Thumb Auslöser der Kooperationen waren verstärkte Nachfragen der Mandanten von MWS-Buchhaltungsservice. "Maßgeblich zum Gelingen der uns gestellten Aufgaben trägt die langjährige Partnerschaft mit erfahrenen und etablierten Partnern und Dienstleistern bei, mit denen wir einen engen Kontakt pflegen und so immer "state of the art" sind. So sind wir in der Lage, ein breites Dienstleistungsangebot an Business-Services für unsere Kunden zu garantieren. Hier finden Mandanten von uns ausgesuchte und zuverlässige Partnerunternehmen u.a. im Bereich SV-Clearing. Der Anfang ist gemacht und wird stetig durch Gewinnung weiterer Kooperationspartner ausgebaut", so Monika Walther, Inhaberin und Geschäftsführerin von MWS-Buchhaltungsservice.

Kurz gesagt - die Vorteile der Kooperationen liegen auf der Hand: wer Unternehmensprozesse, die nicht zur Kernkompetenz zählen, an einen kompetenten Spezialisten auslagert, profitiert mehrfach.

"Geschäftsführer, Prokuristen und Angehörige, die im Familienunternehmen mitarbeiten, zahlen wider besseren Wissens und obwohl sie es eigentlich nicht müssten, in die Sozialversicherung ein. Auf diese Art und Weise wird dabei Monat für Monat wertvolles Kapital vergeudet. Das böse Erwachen kommt erst, wenn zum Beispiel beim Verlust des Arbeitsplatzes seitens des Arbeitsamts kein Leistungsanspruch besteht. Die Begründung heißt dann meist: Selbständig ohne Sozialversicherungspflicht.

Was viele nicht Wissen: Nach dem Arbeits- und Steuerrecht gelten Geschäftsführer, Prokuristen und Gesellschafter sowie Angehörige, die im Familienunternehmen tätig sind, als angestellt. Nach dem Sozialversicherungsrecht gelten sie allerdings als selbständig. Als zuständige Stelle für den Einzug der Beiträge stuft die Krankenversicherung die Betroffenen als "pflichtig" ein. Die Bundesagentur für Arbeit dagegen hält sie für "nicht pflichtig". Dies kann im Zweifelsfall zu folgenschweren Situationen führen. Kapital und Gelder die bspw. gut und sinnvoll für eine private Vorsorge investiert werden könnten, werden so unsinnig vergeudet und man hat im Ernstfall nicht einmal einen Leistungsanspruch", so Alexander Lößner, von Lößner & Partner.

Interessierte können unter http://experts-sv-clearing.com/presse/kostenloses-ebook-zur-sozialversicherungsstatusfeststellung/ das Gratis-eBook zur Sozialversicherungspflicht anfordern.

Über Lößner & Partner -Experts in SV-Clearing-
Ein Unternehmen, spezialisiert auf die Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung (SV Check) sowie die Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht.

Kontakt
Alexander Lößner
Lößner&Partner
-Experts in SV-Clearing-
Marktstraße 5
65399 Kiedrich
Tel: 06123-925030
mobil: 0178-4206405
mail: aloessner@fin-con.de
www.experts-sv-clearing.com

Über MWS-Buchhaltungsservice:
MWS-Buchhaltungsservice mit Sitz in Tutzing am Starnbergersee, hat sich von Anfang an auf Buchhaltungslösungen für kleine und mittlere Unternehmen konzentriert und verfügt daher über umfassende Kenntnis der Herausforderungen seiner Zielkunden. Der Buchhaltungsdienstleister ist mittlerweile ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen unter den bundesweit agierenden Buchhaltungsserviceanbietern. Außerdem verfügt MWS-Buchhaltungsservice über eine mehr als 20-jährige Erfahrung als spezialisierte Outsourcing Unternehmenseinheit mit Buchhaltungsservice.

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool unterstützt der MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG. Es werden keine Rechts- und Steuerberatungen durchgeführt.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.mws-buchhaltungsservice.de/
Kontakt:
MWS-Buchhaltungsservice
Monika Walther
Postfach 1216
82324 Tutzing
mws-buchhaltungsservice@gmx.de
08158-3773
http://www.mws-buchhaltungsservice.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Monika Walther, verantwortlich.

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