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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Jetzt beeilen und vor Jahresende Steuererstattungen sichern


Von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Thumb Wer kennt das nicht: Einkommensteuererklärung? Die hat doch noch Zeit. „Leider nein“, sagt die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und mit dem Korkenknall am Silvesterabend verschenkt so mancher Steuerzahler, der die Fristen nicht beachtet, bares Geld. Die bundesweit tätige Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., die mehr als 500.000 Mitglieder betreut, empfiehlt Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, rechtzeitig tätig zu werden. Nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern kennen viele Arbeitnehmer ihre Ansprüche nicht. Der Staat spart dadurch jährlich Millionen, die dem Steuerzahler im Geldbeutel fehlen. Deshalb lautet die Empfehlung der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.: Jetzt handeln! Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, haben vier Jahre lang Zeit, ihre Einkommensteuererklärung abzugeben. Das heißt: Die Erklärung für das Jahr 2007 muss spätestens am 31. Dezember 2011 beim Finanzamt sein. Um die Frist einzuhalten, würde es genügen, lediglich den Mantelbogen und die Anlage N mit den wichtigsten Angaben zu den Einkünften abzugeben. Belege zu Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Sonderausgaben können auch im neuen Jahr nachgereicht werden. Viele Arbeitnehmer verzichten auf eine Einkommensteuererklärung, weil sie mit keiner oder nur einer geringen Erstattung rechnen. Die Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., zeigen jedoch ein anderes Bild. Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins bekamen für das Jahr 2010 beispielsweise mehr als 1.100 Euro erstattet. Wer sich nicht selbst an die Einkommensteuererklärung herantraut, kann dazu die Hilfe der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. in Anspruch nehmen. Diese berät im Rahmen einer Mitgliedschaft nicht nur in vielen Fragen rund um Steuern, sondern erstellt gegen einen Jahresbeitrag, der sich nach dem Einkommen richtet, auch die Steuererklärung. Übrigens: Gerade für junge Leute, die ihre Ausbildung beendet haben, ist die Abgabe der Steuererklärung lohnenswert – vor allem für das Jahr der Abschlussprüfungen. Oftmals wurde im ersten Halbjahr ein relativ geringes Ausbildungsentgelt bezahlt, im zweiten Halbjahr dagegen gibt es mit der Festanstellung oftmals das höhere Gehalt, für welches mehr Steuern anfallen. Weil beim Lohnsteuerjahresausgleich das gesamte Jahreseinkommen berücksichtigt wird und dementsprechend der Steuersatz niedriger ausfällt als bei der Berechnung der Lohnsteuer, ist in den meisten Fällen mit einer Rückzahlung zu rechnen. Können zusätzliche Kosten für den Arbeitsweg, Berufskleidung oder anderes geltend gemacht werden, ist mit einer noch höheren Erstattung zu rechnen. Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden. Pressetext zum Download Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen „presse“ und dem Passwort „presse“ einloggen. Kontakt: Jochen Klaus Gerstl Marketingleiter Zuständig für die Pressearbeit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Tel: (0941) 5 86 75 – 121 E-Mail: j.gerstl@lohi.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Caroline Oberleiter, verantwortlich.

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