BauPVo - der Countdown zur Umstellung läuft
Von PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG
Stichtag zum Umstellen aller Dokumente und Erfüllen der Anforderungen ist der 01.07.2013.
Pferdingsleben, 02.11.2012 - Die Bauproduktenverordnung BauPVo (bisher noch BPR) kommt mit immer größer werdenden Schritten auf die Hersteller von Bauprodukten zu. Betroffen sind alle, vom Kies- und Schotterwerk bis zum Fensterbauer. Egal ob die Bauprodukte von den öffentlichen oder privaten Bauherren beauftragt werden, die BauPVo muss eingehalten werden. Ab dem 01.07.2013 ist es dann soweit. Die Marktüberwachungsbehörden werden das Einhalten der Bestimmungen überprüfen.
In einem Kompetenzschreiben sind die Anforderungen der BauPVo übersichtlich und zusammengefasst erläutert. Vom Branchenexperten PRAXIS werden Lösungen aufgezeigt, die schnell, günstig und nachhaltig den Unternehmen im Straßen- und Rohstoffbetrieb nutzen. Denn: so unbequem manche EU-Verordnung auch sein mag, im Wettbewerb stellt eine derartige Neuerung immer eine Chance dar. Ihren Kunden, den Bauherren signalisiert ein frühzeitige Erfüllung der Anforderungen, Sicherheit, Vertrauen und Kompetenz seines Lieferanten.
Damit es bei Ihnen im Werk nicht brenzlig wird, ist eine frühzeitige Realisierung zu empfehlen. Kompetenz und Beratung aktuell nur bei der PRAXIS Software AG. Fordern auch Sie kostenfrei und unverbindlich das Kompetenzschreiben an, oder gleich einen konkreten Beratungstermin.
Die BauPVo beinhaltet u. a.
? Die Leistungserklärung muss nachweislich übergeben worden sein
? Das CE-Zeichen muss auf jedem Lieferschein nach genauen Vorgaben angedruckt werden; egal wo erzeugt (stationäre Waage, Radlader, Bandwaage ?)
? Kennzeichnungs- und Informationspflicht ? Herkunftsort der verbauten Materialien
? Rückverfolgbarkeit und Aufbewahrung ? Lieferschein mit Leistungserklärung
? Auslieferort Silo, Halde, Lagerplatz oder Zwischenhändler
? Marktüberwachung durch die Behörde und Rechtsfolge
? Verweis auf Link und Internetplattform nicht mehr zulässig
? Typen-, Chargen- oder Serien Nr. Kennzeichnung
? Verwendungszweck des Materials
? 10 Jahre Aufbewahrungspflicht muss sichergestellt sein, dies erfordert ein umfangreiches WPK System (Werkseigene Produktionskontrolle)
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