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Freistellungsauftrag erteilen kein Geld verschenken


Von Honorar Company Beratungs-GmbH

Oftmals geht der Freistellungsauftrag unter - doch damit verschenkt der Anleger bares Geld. Denn liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, wird die Abgeltungssteuer abgeführt.
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Richtig ins Geld gehen kann es für Anleger, wenn sie vergessen, ihrer Bank oder dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn in der Geldanlage gibt es steuerliche Freibeträge für Kapitaleinkünfte. Bis zur Obergrenze dieser Freibeträge muss keine Abgeltungssteuer bezahlt werden, die 25 Prozent der Erträge aus der Geldanlage ausmacht. Wenn der Anleger keinen Freistellungsauftrag stellt, führt die Bank die Abgeltungssteuer automatisch für die Kunden ab.

Wer für die Geldanlage die professionelle Hilfe der Honorar Company in Anspruch nimmt, hat noch einen zusätzlichen Vorteil und nutzt das Aktionsangebot. Denn der Honorarberater zeigt seinen Kunden auf, wie sie den Freistellungsauftrag gestalten können, damit er ein optimiertes steuerliches Ergebnis erzielt.

Im kommenden Jahr gelten übrigens beim Freistellungsauftrag die selben Grenzen wie im Vorjahr: Singles und Minderjährige können jeweils 801 Euro geltend machen, Verheiratete insgesamt 1602 Euro. Wer den Auftrag vergisst, verschenkt kurzfristig sein Geld übrigens nicht an den Staat. Denn die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer wird im Rahmen der jährlichen Steuererklärung wieder zurückerstattet. Der Anleger fährt mit dieser Variante dennoch schlechter. Denn die bezahlte Steuer fehlt ihm als Kapital für die Geldanlage, sodass er insgesamt deutlich weniger erwirtschaftet als ein Anleger, der den Freistellungsantrag rechtzeitig stellt. Für die Rückzahlung braucht der Anleger allerdings eine Steuerbescheinigung von der Bank, nur dann bekommt er die zu viel berechneten Steuern auch wirklich wieder zurück.

Anleger, die ihr Kapital auf mehrere Banken verteilt haben, können die Freistellungsaufträge natürlich auch splitten. Ebenso ist ein befristeter Antrag möglich. Der wird dann erforderlich, wenn beispielsweise ein Sparplan in absehbarer Zeit ausläuft und der Kunde sein Geld anderweitig investieren möchte. Insgesamt ist hier eine genauere Kalkulation erforderlich oder Anleger beantragen grundsätzlich zusätzlich eine Steuerbescheinigung für eventuelle Steuerrückerstattungen.

Es lohnt sich allerdings, die Unterlagen ständig im Auge zu haben. Beispielsweise sollte der Kunde prüfen, ob auf dem aktuellen Freistellungsauftrag die Steuer ID vermerkt ist. Falls nicht, sollte er sicherheitshalber einen neuen Antrag stellen. Der Grund: Ohne steuerliche ID sind die Aufträge nur bis Ende 2015 gültig. Wichtig ist die ständige Beobachtung vor allem für Anleger, die ihr Kapital auf mehrere Institute verteilt haben, weil diese sonst bares Geld verschenken.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Joachim Wehnsen (Tel.: 04852 8354074), verantwortlich.

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