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Wenn der Roboter Fehler macht


Von Heise Medien Gruppe GmbH & Co KG

iX über Haftungsfragen rund um autonome Systeme

Ob in der Medizin oder im Straßenverkehr: Immer häufiger werden Roboter und andere autonome Systeme eingesetzt. Doch wer haftet bei Fehlentscheidungen? Wer trägt die Kosten? Noch sind die juristischen Auswirkungen wenig erforscht. Vermutlich genügt zunächst...
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Hannover, 20.12.2012 - Ob in der Medizin oder im Straßenverkehr: Immer häufiger werden Roboter und andere autonome Systeme eingesetzt. Doch wer haftet bei Fehlentscheidungen? Wer trägt die Kosten? Noch sind die juristischen Auswirkungen wenig erforscht. Vermutlich genügt zunächst einmal die Einführung einer Versicherungspflicht für autonome Systeme, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Januar-Ausgabe.

Machen Roboter Fehler, geht es in erster Linie um die Verantwortlichkeit, relevant sind aber ebenso Aspekte wie Datenschutz oder Straftaten. Zur Rechenschaft können grundsätzlich der Hersteller und damit auch die Entwickler und Programmierer des Systems gezogen werden. Daneben kommen aber auch die "Benutzer" in Betracht.

Verursacht beispielsweise ein autonomes System Unfälle, weil der Verantwortliche es nicht ausreichend gewartet hat oder weil etwa Sensoren verschmutzt sind, ist die Haftungsfrage nicht eindeutig zu beantworten. Hier kommen sowohl der Entwickler als auch der Verwender des Systems infrage. Der Entwickler beispielsweise, wenn er in seiner Bedienungsanleitung nicht auf entsprechende Risiken und Verantwortlichkeiten hingewiesen hat. Der Verwender muss haften, wenn er sich nicht an diese Vorgaben gehalten hat. Relevant ist diese Fragestellung heute schon. Werden beispielsweise Parkassistenzsysteme eingesetzt, könnte ein Unfallschaden darauf beruhen, dass der Fahrer eine Systemanweisung unreflektiert übernimmt. Hier trifft jedoch er selbst die letzte Entscheidung, für die man ihn auch verantwortlich machen kann.

Im Haftungsrecht gilt bislang der Grundsatz, dass eine Haftung nur dann ins Spiel kommt, wenn "jemand" das Recht eines anderen verletzt hat und diesem daraus ein Schaden entstanden ist. Handelt "niemand", besteht auch grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch.

Inwieweit der Gesetzgeber zur Schaffung neuer Regelungen aufgerufen werden soll, ist auch unter Fachleuten umstritten. Der im Bereich "Roboterrecht" bekannte Jura-Professor Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg meint hierzu, dass im Hinblick auf autonome Systeme wie Roboter "für deren Fehler wir erst einmal allenfalls eine Versicherungspflicht brauchen, keine neuen Gesetze und erst Recht kein neues Strafrecht" erforderlich sind.



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